Zu viel Bürokratie

Wenn Händler nicht sicher sein können, wie sie Dokumente zur Abfallverbringung ausfüllen müssen und Behörden unbestimmte Rechtsbegriffe immer strenger auslegen, dann ist es höchste Zeit für eine Kehrtwende, meinen Vertreter der privaten Recyclingwirtschaft. Sie dringen auf Korrekturen.

Abfallverbringung: Verbände fordern Korrekturen


Uneinheitliche Auslegung von Rechtsbegriffen, große Komplexität und zunehmender Bürokratieaufwand: Es gibt viele Gründe, warum Vertreter der privaten Recyclingwirtschaft meinen, dass die Regelungen zur Abfallverbringung in Deutschland dringend korrigiert werden sollten. Nicht zuletzt auch deswegen, weil die Vollzugsbehörden in Deutschland ihrer Ansicht nach das geltende Recht unterschiedlich anwenden.

Dies sei vor allem bei nicht gefährlichen Abfällen problematisch. Denn bei diesen Abfällen gelten lediglich „allgemeine Informationspflichten“ und nur ein Mindestmaß an Überwachung. „Von diesem Mindestmaß entfernt sich der behördliche Vollzug unverhältnismäßig durch eine immer strengere Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe“, monieren die Verbände BDE, BDSV, bvse, und VDM in einer gemeinsamen Erklärung.

Die vier Verbände appellieren daher an die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, den Entwurf zur Vollzugshilfe der Abfallverbringung (LAGA-Mitteilung 25) zu korrigieren. Problematisch sei insbesondere, dass Händler von Sekundärrohstoffen innerhalb Deutschlands nicht sicher sein könnten, wie sie das Informationsdokument nach Anhang VII ausfüllen müssten. Klargestellt werden sollte zudem, ob das Mitführen einer Kopie des Informationsdokuments ausreichend ist.

Wann beginnt die illegale Verbringung?

Ein weiterer kritischer Punkt sei, dass laut Vollzugshilfe eine mögliche illegale Verbringung bereits mit dem Beladen eines Fahrzeugs beginnt. Diese Auffassung stellt sich aber laut Verbände gegen die herrschende Meinung, dass der Beginn eines Transportvorgangs weder die Vollendung noch in der Regel der Versuch des Verbringens darstellt.

Der Entwurf der Überarbeitung des LAGA-Papiers wurde zuletzt im September 2016 ergänzt. Derzeit befindet sich die Vollzugshilfe in der Verbändeanhörung. Die LAGA Vollzugshilfe bezieht sich auf die Abfallverbringungsverordnung auf EU-Ebene und das entsprechende deutsche Abfallverbringungsgesetz.

© 320°/ek | 16.03.2017

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