Entsorgung von Siedlungsabfällen

In Nordrhein-Westfalen tritt der umstrittene Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle in Kraft. Im Zentrum steht die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie. Dafür wird es drei Entsorgungsregionen geben.

Abfallwirtschaftsplan in NRW tritt in Kraft


Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan will die Landesregierung die in NRW anfallenden Siedlungsabfälle möglichst ortsnah entsorgen. „Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. „Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle wird das Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen.“

Im Zentrum des neuen Abfallwirtschaftsplans steht die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie. Das bedeutet, dass Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, im Land selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen sind. Dafür sieht der Abfallwirtschaftsplan drei Entsorgungsregionen in NRW vor:

  • Die Region I umfasst die kreisfreien Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Mönchengladbach, die Kreise Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen und Wesel, den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis sowie das Gebiet des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis), der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) und des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, Städte-Region Aachen, Kreis Düren).
  • Die Region II entspricht im Wesentlichen dem Regierungsbezirk Arnsberg – ohne die Städte Bochum und Herne sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Mitglieder im Zweckverband EKOCity sind – und den Regierungsbezirk Detmold. Außerdem wird der Kreis Warendorf (Regierungsbezirk Münster) dieser Region zugeordnet.
  • Die Region III umfasst das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity (Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal, Kreise Mettmann und Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis), die so genannten „Karnap-Städte“ (Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr), die Städte Duisburg, Münster, Oberhausen und Solingen sowie die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt.

„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir außerdem deutliche Impulse für eine noch stärkere Nutzung von Siedlungsabfällen als Rohstoffquelle und als Energielieferant geben“, sagte Minister Remmel. Deshalb enthalte der Abfallwirtschaftsplan anspruchsvolle Vorgaben zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie zum Recycling. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, werden diesen entsprechende Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben.

Schwerpunkt auf Bioabfälle

In Nordrhein-Westfalen fallen in den privaten Haushalten rund 8 Millionen Tonnen Abfälle im Jahr an. Mehr als die Hälfte sind Bio- und Grünabfälle, Papier-, Kunststoff-, Glas- und Metallabfälle, die getrennt gesammelt und überwiegend stofflich verwertet werden. Spätestens seit Anfang 2015 sind Bioabfälle, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes getrennt zu sammeln. Bis zum Jahr 2020 soll das Recycling von Siedlungsabfällen mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen.

Relevante Potenziale zur Steigerung der Recyclingquote bestehen nach Ansicht der Landesregierung vor allem im Bereich der Bio- und Grünabfälle. Auf die Intensivierung und Optimierung der Bioabfallerfassung und -verwertung sei deshalb auch ein besonderer Schwerpunkt gelegt worden. Wie die Bioabfälle gesammelt und verwertet werden, entscheiden die Kommunen. Der Abfallwirtschaftsplan enthält dazu entsprechende Handlungsempfehlungen.

Laut Remmel sieht der Abfallwirtschaftsplan ambitionierte Ziele für die zukünftig getrennt zu erfassenden Bioabfälle vor: Als langfristiger landesweiter Wert werden 150 Kilogramm pro Einwohner und Jahr angestrebt. Bei der Bioabfallverwertung soll vor allem das energetische Potenzial der Bioabfälle in Form von Biogas intensiver genutzt werden. Die energetische Verwertung von geeigneten Bioabfällen mit anschließender stofflicher Nutzung stellt nach Auffassung der Landesregierung einen optimalen Weg zu einem effizienten Klima- und Ressourcenschutz dar. Sie sei ein wichtiger Schritt, die Bioenergie nachhaltig weiterzuentwickeln.

„Ein Drittel wird nicht mehr benötigt“

„Wir erwarten, dass insbesondere durch die Intensivierung der getrennten Erfassung von Bioabfällen, Papier und anderen werthaltigen Abfällen ein weiterer Rückgang bei den Restabfallmengen, die überwiegend in Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch behandelt werden, stattfinden wird“, sagte Remmel. Für das Jahr 2025 sei mit einer Menge von rund 4,42 Millionen Tonnen zu rechnen. Die nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen verfügen über eine Gesamtkapazität von mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr. Etwa ein Drittel dieser Kapazitäten werde zukünftig für die Behandlung von Siedlungsabfällen nicht mehr benötigt, so die Landesregierung.

„Ich halte den Import von Abfällen aus dem Ausland für keine langfristig tragfähige Strategie zur Auslastung von Kapazitäten, die für die Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen anfallenden Abfälle nicht mehr benötigt werden“, sagte Remmel. „Als Übergangslösung schließe ich den Import von Abfällen aus Mitgliedstaaten der EU, in denen noch in erheblichem Umfang klimaschädlich deponiert wird, jedoch nicht grundsätzlich aus.“

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