Düngeverordnung

Die geplanten Stickstoff-Obergrenzen in der Düngeverordnung könnten dem Absatz von Kompostdünger aus Bioabfall ein jähes Ende bereiten. Denn noch immer deutet wenig darauf hin, dass die Grenzwerte im neuen Gesetzentwurf abgesenkt werden. Noch vor Weihnachten soll der neue Entwurf in den Bundesrat.

Absatz von Kompostdünger steht weiter auf der Kippe


Die Novelle der Düngeverordnung (DüV) bleibt umstritten. Wie aktuell mehrere Umweltverbände, darunter die Deutsche Umwelthilfe und der NABU, hervorheben, ist der Entwurf aus Sicht der EU-Kommission nach wie vor mangelhaft umgesetzt. Die Brüsseler Behörde hat deshalb Ende Oktober eine Klageschrift eingereicht. Es drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe.

Parallel dazu hat die Bundesregierung die per Gesetz vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung der Verordnung durchgeführt. Angeblich soll der Entwurf nun angepasst werden, doch die vorgesehene Grenze von maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr, die durch Dünger im Boden freigesetzt werden darf, bleibt nach Informationen des Entsorgerverbands BDE bestehen.

Damit könnte also das eintreten, wovor Vertreter der Entsorgungswirtschaft in der Vergangenheit stets gewarnt haben: Komposte werden mit Mineraldüngern und anderen Düngern auf eine Stufe gestellt. Damit wäre der Absatzmarkt Landwirtschaft für Kompostdünger aus Bioabfällen künftig versperrt.

Kompostdüngung: Gefahr für den Boden

Wie der BDE auf Anfrage mitteilt, erkennt der Umweltbericht zwar an, dass sich die Humusanreicherung durch Kompostanwendung positiv auf den Bodenschutz auswirke. Gleichzeitig werde die mit der Kompostdüngung verbundene „Erhöhung des Boden-Stickstoff-Pools“ pauschaliert als Gefahr möglicher vergrößerter Stickstoff-Austräge bewertet. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage dies basiert, ist dem BDE zufolge nicht ersichtlich.

Des Weiteren bemängelt der Verband, dass Komposte künftig einer Sperrfrist (15.11. bis 31.01.) unterliegen sollen. Diese könne zudem in Gebieten mit unbelasteten Grundwasserkörpern per Länderermächtigung auf vier Wochen verkürzt werden. Bisher hätten nur solche Komposte einer Sperrfrist unterlegen, die wesentliche Gehalte an verfügbarem Stickstoff aufweisen. Einen Vorteil für den Grundwasserschutz ergebe sich daraus nicht, so der BDE.

Ob die kritisierten Punkte in dem neuen Entwurf Eingang finden, ist ungewiss. Die Bundesregierung will nun erst einmal alle Stellungnahmen der betroffenen Verbände auswerten. Ein neuer Entwurf der DüV soll aber noch im Dezember dem Bundesrat vorgelegt werden.

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