Erteilte Freigabe

Der Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerkes Neckarwestheim kann deponiert werden. Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Freigabe erteilt. Allerdings nur unter Maßgabe einer verbindlichen Auflage.

AKW-Bauschutt wird deponiert


Das baden-württembergische Umweltministerium hat grünes Licht für die Deponierung von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I gegeben. Somit darf der Energiekonzern EnBW den Bauschutt auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz ablagern.

„Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (16. Februar) in Stuttgart. Untersteller beruft sich eine Stellungnahme der Bundesärztekammer, wonach das bundesweit gültige 10-Mikrosievert-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken dafür sorge, dass das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau sinkt. Der Minister verweist darüber hinaus auf die Feststellung der Bundesärztekammer, dass die im Mai 2017 vom Deutschen Ärztetag getroffene Entschließung, die das 10-Mikrosievert-Konzept kritisch hinterfragt hatte, wissenschaftlich nicht haltbar sei.

„Besonders strenge Vorgaben“

Wie Untersteller hervorhebt, müsse EnBW mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes 10-Mikrosievert-Konzept). Außerdem habe das Ministerium der EnBW verbindlich vorgeschrieben, eine gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag erarbeitete Handlungsanleitung, die ergänzende Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit freigemessenen Abfällen vorsieht, zu berücksichtigen. „Im bundesweiten Vergleich haben wir hiermit besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen“, sagte Untersteller.

Selbst im theoretisch unterstellten ungünstigsten Fall sei mit der Deponierung des Bauschutts sowohl für die in der Nähe der Deponie lebenden Bürger als auch für die direkt auf den Deponien arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal eine zusätzliche Strahlenexposition von 10 Mikrosievert im Jahr verbunden, so der Minister weiter. „Im Vergleich zur ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ist dies ohne Relevanz“, so Untersteller. „Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1.700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen 10 Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen.“

„Ich stamme selbst aus der Anti-Atomkraft-Bewegung und kann daher sehr gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Material, das aus einem Kernkraftwerk stammt, zunächst einmal kritisch gegenüberstehen“, erklärte Untersteller. „Aber Fakt ist, dass auch in einem Atomkraftwerk nur vergleichsweise kleine Bereiche in einem relevanten Umfang radioaktiv kontaminiert sind. Es gibt keinen sachlichen Grund, das in den restlichen Bereichen anfallende Abbruchmaterial, das bei einer Deponierung nachweislich das 10-Mikrosievert-Konzept einhält, nicht auf die vorhandenen Deponien für Bauschuttabfälle zu verbringen.“

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