Vollzugsdefizite

Stichprobenartige Tests haben ergeben, dass der Einzelhandel die Vorgaben des Batteriegesetzes nur unzureichend umsetzt. Auch die Verbraucher verhalten sich nicht gesetzeskonform.

Altbatterien: Batteriegesetz schlägt nicht durch


Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Batteriegesetzes und 16 Jahre nach der deutschen Batterieverordnung wird bundesweit nur jede zweite Altbatterie einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Der Rest landet im Hausmüll oder in der Umwelt. Verantwortlich für diese „verheerende Bilanz“ seien nicht zuletzt der Handel und die zuständigen Behörden, die ihrer Informations- und Überwachungspflicht nicht ausreichend nachkommen, beklagt der Umweltverband BUND.

Eine aktuelle, stichprobenartige Erhebung des Verbands belege, dass auch der Hamburger Einzelhandel die gesetzlichen Vorgaben nur unzureichend umsetzt. Laut BUND hatten von 22 Geschäften in der Hamburger Innenstadt und in Altona nur neun ihre Sammelbehälter wie vorgeschrieben in gut sichtbarer Lage innerhalb des Ladens aufgestellt, so dass auch die erforderlichen Hinweise zur Rückgabepflicht für die Kunden erkennbar waren. Weitere fünf Händler hätten die Behälter in eher versteckter Lage platziert, sechs hätten die Batterien nur auf Nachfrage zurückgenommen und zwei Geschäfte lehnten die Rücknahme gänzlich ab.

Masse der verwerteten Batterien in Deutschland nach Batterietyp in den Jahren 2012 und 2013 (in Tonnen) „Dieser Zustand ist unhaltbar. Der Handel muss endlich begreifen, dass das Batteriegesetz keine lästige Pflicht ist, sondern ein enorm wichtiger Beitrag gegen die schleichende Vergiftung der Umwelt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Als positive Beispiele hebt der BUND-Vertreter die Filialen der Drogerien dm-markt und Rossmann hervor, die neben den gut sichtbaren Sammelboxen zusätzliche Hinweisschilder mit Kundeninformationen zur Batterieentsorgung aufgestellt haben.

Das seit 2009 geltende Batteriegesetz verbietet den Verbrauchern, Altbatterien über den Hausmüll zu entsorgen. Neben den öffentlichen Sammelstellen auf den Recyclinghöfen muss jedes Geschäft, das Batterien verkauft – egal ob Fachhandel, Supermarkt, Drogerie oder Discounter – Altbatterien kostenlos zurücknehmen und seine Kunden mit Hilfe gut sicht- und lesbarer Aufdrucke oder Schilder auf deren Pflichten hinweisen.

Der BUND Hamburg appelliert nicht nur an den Handel, das Batteriegesetz umzusetzen und offensiv zu unterstützen. Er hat auch die Fachämter für Verbraucherschutz in den Bezirken schriftlich aufgefordert, die Anforderungen des Gesetzes konsequent einzufordern und zu überwachen.

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