EEG-Novelle

Nun ist es offiziell: Altholz-Kraftwerke werden ihre EEG-Anschlussförderung verlieren. Die heute im Bundestag verabschiedete Novelle des EEG sieht eine solche Förderung nicht mehr vor. Die ersten Kraftwerke werden ab 2020 betroffen sein.

Altholz-Kraftwerke verlieren Anschlussförderung


Schon Anfang dieser Woche hatte die SPD deutlich gemacht, dass sie eine Anschlussförderung für Altholzkraftwerke nicht mittragen wird. Damit hatte der Altholzverband BAV nur die CDU auf seiner Seite. Doch das reichte nicht. Am heutigen Freitag stimmte der Bundestag der geplanten Novelle des EEG zu. Die Altholzkraftwerke scheiden somit sukzessive aus der EEG-Förderung aus. Ende 2020 werden die ersten Kraftwerke betroffen sein.

„Wir bedauern diesen Beschluss sehr“, sagte BAV-Geschäftsführer Simon Obert gegenüber 320°. Man hoffe nun auf eine Korrektur mit der Novelle 2018. Der Verband befürchtet, dass in den kommenden Jahren eine Altholzverbrennungskapazität von fast 4 Millionen Jahrestonnen wegbrechen wird.

Der BAV hatte in den vergangenen Monaten intensiv für ein so genanntes Marktintegrationsmodell geworben. Danach wären alle Altholzkraftwerke bis 2026 weitergefördert worden. Allerdings hätten sie ab 2021 schrittweise weniger Geld bekommen. Für den Gesetzgeber hätte das laut BAV-Prognose Mehrkosten in Höhe von 1 Milliarde Euro bedeutet. Müsste hingegen Altholz in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden, entstünden Kosten von 4,5 Milliarden Euro, warnte der Verband – doch vergeblich.

Stabilisierungspfad für Bioenergie

Kritisch äußern sich auch die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband (DBV). Die heute beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weise weiterhin große Defizite auf und müsse bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden, heißt es.

Das EEG 2017 sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern.

„Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie (BBE), Bernd Geisen.

Zusätzliche Einnahmequellen werden wichtig

Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der DBV unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent/kWh vor.

„Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärt der Präsident des Fachverband Biogas (FvB), Horst Seide. Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein. „Inwiefern sich ein Anlagenbetrieb für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, künftig dennoch rechnet, hängt auch davon ab, ob zusätzliche Einnahmequellen außerhalb des EEG erschlossen werden können, so aus der Wärmevermarktung bzw. der bedarfsgerechten Stromerzeugung“, sagte Seide.

Im parlamentarischen Verfahren hatten die Verbände erreicht, dass auch kleine, bestehende Bioenergieanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW an Ausschreibungen teilnehmen können und somit die Chance auf eine Anschlussregelung erhalten. Für diese Kleinanlagen greift im Ausschreibungsverfahren eine Sonderregel. „Wir begrüßen die Sonderregel für Kleinanlagen grundsätzlich, befürchten aber, dass sie angesichts des relativ geringen Gebotshöchstpreises nur selten zur Anwendung kommt. Damit kleine, dezentrale Bioenergieanlagen auch künftig betrieben werden können, benötigen diese eine faire Vergütung für ihre Leistungen“, fordert der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Udo Hemmerling.

Licht und Schatten sieht auch die Holzbranche. „Wir begrüßen, dass sich Bioenergieanlagen, die mit Frischholz und Industrierestholz betrieben werden, künftig an Ausschreibungen beteiligen können. Damit wird diesem wichtigen Zweig der Erneuerbaren Energien eine klare Perspektive geboten. An Regelungen für Altholzanlagen fehlt es leider. Wir werden nicht locker lassen und uns auch für diese Anlagen mit ihrer wertvollen Reststoffverwertung weiterhin um einen passenden Rechtsrahmen bemühen“, unterstreicht Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverband Holzenergie (FVH).

© 320°/ek | 07.07.2016

Mehr zum Thema
Fragen und Antworten zum PET-Markt in Europa
Institute senken Konjunkturprognose – Nur noch Miniwachstum
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
„Noch wenig Hinweise auf konjunkturelle Belebung“
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
UN-Bericht: Die Welt produziert Jahr für Jahr mehr Elektroschrott
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“
Videoüberwachung an Containerstellplätzen?