Qualität von Altpapier

Seit zwei Jahren gilt die überarbeitete europäische Sortenlisten für Altpapier EN 643. Trotz Präzisierung sind einige Fragen offen. Ein neuer Leitfaden soll den Handel vereinfachen und Unstimmigkeiten vorbeugen.

Altpapier: Neuer Leitfaden für Vertragspartner


Zwischen Altpapierhändlern und -abnehmern herrscht immer wieder Uneinigkeit bezüglich der Qualität der Ware. Zwar wurde die europäische Sortenliste für Altpapier EN 643 erst vor zwei Jahren überarbeitet, doch allgemein gültige Standards fehlen an vielen Stellen weiterhin. In dem neuen Leitfaden für Qualitätskontrolle „Paper for Recycling Quality Control – Guidelines“ hat der Europäische Papierverband CEPI einen neuen Leitfaden für die Qualitätskontrolle und damit verlässlichere Geschäfte entwickelt.

In dem Papier raten die Autoren den Handelspartner zu folgenden Punkten:

  • Die Vertragsparteien sollten festhalten, wie sie zu den wechselseitigen Vereinbarungen gekommen sind, welche diese beinhalten und welche Zertifikate eine Rolle spielen. Ferner sollten sie darlegen, wie die Ware verpackt ist, wie das Altpapier transportiert wird, welche Zeitspanne festgelegt wird und wie die Ladung gesichert wird.
  • Die Arbeitnehmer beider Seiten sollten geschult werden. Die Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle jedoch nichts mit dem Verkauf zu tun haben.
  • Auch wenn die Spezifikationen in der Sortenliste EN 643 eher allgemein gehalten sind, sollte in den Verträgen auf die Sortenliste verwiesen werden. Spezielle Vereinbarungen und Anforderungen können dann in einem nächsten Schritt präzisiert werden.
  • Die Vertragspartner sollen davon Kenntnis haben, welche Qualitätssicherung der jeweils andere anwendet. Die Beschreibungen dafür sollten ausgetauscht werden. Falls der Käufer etwas auszusetzen hat, sollte er dies dem Verkäufer so bald wie möglich mitteilen.
  • Der Verkäufer sollte bei jeder einzelnen Lieferung dem Abnehmer die Lieferinformationen in einem Dokument überreichen. Darin sollen unter anderem die Vertragspartner mit einer möglichen Identifikationsnummer stehen. Das Material muss eindeutig definiert und identifizierbar sein.
  • Bei der Qualitätskontrolle selbst empfiehlt CEPI den Verkäufern mindestens das Wiegen mit einer kalibrierten Waage sowie eine visuelle Sichtung. An den Papierfabriken sollte dann kontrolliert werden, ob die Sorten der Beschreibung nach EN 643 entsprechen, in welcher Verfassung die Ballen sind und wie hoch Feuchte- und Fremdstoffanteil sind. Bei der Art der Kontrolle beruft sich CEPI vor allem auf Methoden, die die INGEDE entwickelt hat. Dabei soll beispielsweise optisch bei einer Ladung an fünf verschiedenen Stellen der Feuchtegehalt überprüft werden. Welche Methode angewandt wird, muss vorher kommuniziert werden.
  • Sollte der Käufer die Ware ablehnen oder niedrigere Preise zahlen wollen, muss der Lieferant direkt informiert werden. Generell soll der Käufer die Informationen über jede Ladung in eine Datenbank eintragen.
  • Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien sollten dann im Rahmen der vorher festgelegten Vereinbarungen beigelegt werden.
  • Wer zu welchem Zeitpunkt Besitzer des Papiers ist, sollte ebenfalls im Vorfeld geklärt werden.

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