Referentenentwurf

Das Bundesumweltministerium hat die Anhörung zum Entwurf der Mantelverordnung gestartet. Mit dem Entwurf soll unter anderem die Ersatzbaustoff-Verordnung eingeführt werden. Die Verwertung von mineralischen Abfällen soll erstmals bundeseinheitlich geregelt werden.

Anhörung zur Mantelverordnung beginnt


Am 6. Februar 2017 hat das Bundesumweltministerium (BMUB) die Anhörung der Länder und beteiligten Kreise zum Entwurf der so genannten Mantelverordnung gestartet. Zur Verordnung zählt die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Mit dem Vorhaben sollen insbesondere die Umweltanforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich geregelt und die Anforderungen des Bodenschutzes insgesamt an den gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse angepasst werden.

Die Ersatzbaustoff-Verordnung hat laut BMUB zum Ziel, Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vor allem durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen. Als mineralische Ersatzbaustoffe werden unter anderem Recycling-Baustoffe sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen verstanden.

Die Verordnung enthält ferner Regelungen zur Güteüberwachung bei Aufbereitungsanlagen. Daneben werden Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gestellt, die aus Sicht des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erforderlich sind.

Neufassung der Altlastenverordnung

Im Rahmen der Neufassung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung wird neben einer insgesamt stringenteren Fassung der Verordnung der Gegenstand der Regelungen wie folgt erweitert: im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes um das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (insbesondere in der Verfüllung), die bodenkundliche Baubegleitung sowie Aspekte des physikalischen Bodenschutzes; im Bereich der Gefahrenabwehr um den Aspekt der Bodenerosion durch Wind.

Der Referentenentwurf beruht auf der Fortentwicklung des dritten Arbeitsentwurfes der Mantelverordnung vom 23. Juli 2015. Die Änderungen gehen im Wesentlichen auf die Erkenntnisse zurück, die im Rahmen des in der ersten Jahreshälfte durchgeführten Planspiels zusammen mit den Akteuren der betroffenen Wirtschaftskreise und Behörden gewonnen wurden.

Die Anhörungsfrist endet am 6. März 2017.

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