Behinderung des Wettbewerbs

Die jahrelange Monopolstellung am österreichischen Entsorgungsmarkt für Verpackungsabfälle kostet die ARA im Nachhinein 6 Millionen Euro. So hoch fällt die Geldstrafe aus, die die EU-Kommission gegen das Unternehmen verhängt hat. Immerhin gab es noch mildernde Umstände.

ARA muss 6 Millionen Euro Strafe zahlen


Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 6 Millionen Euro gegen das Unternehmen Altstoff Recycling Austria (ARA) verhängt. Grund ist der Vorwurf der Kommission, ARA habe in den Jahren 2008 bis 2012 Wettbewerber am Zugang zum österreichischen Markt für die Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Haushalten gehindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.

„ARA hinderte Wettbewerber am Zugang zu grundlegenden Infrastrukturen und am Eintritt in den Markt für die Abfallbewirtschaftung”, erklärt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Ein wirksamer Wettbewerb sei aber eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Abfallrecycling für den Verbraucher erschwinglich bleibt.

Wettbewerb vom Markt ausgeschlossen

Nach österreichischem Recht sind Hersteller verpflichtet, den bei der Nutzung ihrer Produkte entstehenden Verpackungsabfall zurückzunehmen. Sie können Dritte gegen eine Lizenzgebühr mit der Sammlung und dem Recycling dieser Abfälle beauftragen. Die Kommission hat jedoch nach eigenen Angaben festgestellt, dass die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen, welche teils von ARA kontrolliert wird und teils ARA gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt. Wettbewerber, die in den Markt eintreten oder auf dem Markt expandieren wollten, seien darauf angewiesen gewesen, dass ihnen Zugang zu der bestehenden Infrastruktur gewährt wurde.

Diesen Zugang habe ARA zwischen März 2008 und April 2012 verweigerte, so dass Wettbewerber von diesem Markt ausgeschlossen worden seien und der Wettbewerb beseitigt wurde. Ein solches Verhalten verstößt gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.

ARA hat laut Kommission ihre Zuwiderhandlung zugegeben, in Zusammenarbeit mit der Kommission aber eine strukturelle Abhilfemaßnahme vorgeschlagen. Konkret habe ARA angeboten, ihren Teil der Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen zu veräußern. Dadurch wird das Unternehmen künftig nicht mehr in der Lage sein, Wettbewerber vom Zugang zu dieser Infrastruktur auszuschließen, so die Kommission. Zudem sei somit sichergestellt, dass sich eine derartige Zuwiderhandlung nicht wiederholen kann. Weil ARA kooperiert habe, wurde die Geldbuße um 30 Prozent auf 6 Millionen Euro herabgesetzt.

 

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