UBA, LAGA und CENELEC

Der Gesetzgeber plant, spezifische Behandlungsvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einer Behandlungsverordnung festzuhalten. Die Vorbereitungen dazu haben schon begonnen. Auch die LAGA überarbeitet ihre Empfehlungen.

Arbeiten an Behandlungs-Empfehlungen für EAG schreiten voran


Das Bundesumweltministerium befasst sich schon seit Längerem mit der Idee einer Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Das Umweltbundesamt (UBA) ist nun dabei, den Prozess hin zu einer Empfehlung bezüglich einer derartigen Verordnung zu initialisieren. Mit der Arbeit soll gemeinsam mit Akteuren der Industrie, der Hersteller, der Entsorgungsbranche und des Umweltschutzes in diesem Jahr begonnen werden.

„Der dazu ins Leben gerufene Arbeitskreis wird sich 2016 voraussichtlich zweimal treffen“, erzählt Christiane Schnepel, Leiterin des UBA-Fachgebiets Produktverantwortung. „Wir gehen dabei der Frage nach, wie die Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten weiter konkretisiert werden können.“ Die Arbeit werde voraussichtlich auf vier Arbeitsgruppen verteilt: Photovoltaik, Leiterplatten, Bildschirmgeräte und Kunststoffe. Diese Arbeitsgruppen seien relativ offen gestaltet, das heißt jeder kann sich daran beteiligen und seine Expertise einbringen.

Basierend auf den Verhandlungen und Diskussionen des festen Arbeitskreises will das UBA bis Mitte 2017 eine Empfehlung aussprechen. Danach ist das BMUB wieder am Ball und muss mit der regulativen Arbeit starten. Bis es tatsächlich zu einer Behandlungsverordnung auf Basis des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes kommt, wird also noch einige Zeit vergehen. Harald Notter von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) schätzt, dass es nicht vor 2019 oder 2020 soweit sein dürfte.

LAGA sieht erheblichen Anpassungsbedarf ihrer Mitteilung 31

Die LAGA selbst arbeitet bereits mit Hochdruck an der Überarbeitung der LAGA-Mitteilung 31 zu den Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Hierin werden die erforderlichen Anforderungen an die Abfallvermeidung sowie an die getrennte Erfassung der Altgeräte über die Sammlung, Lagerung und Behandlung bis zur schadlosen Verwertung nach dem Stand der Technik konkretisiert. Diese Anforderungen sind maßgeblich für die Betreiber von Sammelstellen für Altgeräte sowie für Betreiber von Anlagen für die Lagerung und Behandlung. Darüber hinaus ist sie relevant für Abfallerzeuger, Abfallverwerter, Gutachter, Sachverständige, Nutzer von Recyclingmaterialien und die zuständigen Behörden, die zum Beispiel den Stand der Technik oder die Schadlosigkeit der Verwertung zu bewerten haben. Das Ziel ist ein ländereinheitlicher Vollzug. Bei der Mitteilung handelt es sich rechtlich jedoch lediglich um nicht-verbindliche Empfehlungen. Das heißt, die Vorschriften sind nicht justiziabel.

statistic_id169232_elektronikschrott---zusammensetzung-nach-materialien (1)„Durch das neue ElektroG gibt es einen erheblichen Anpassungsbedarf“, erklärt der LAGA-Ausschuss-Vorsitzende Notter. Das Ziel sei es, die Mitteilung möglichst zeitnah an die neue Rechtslage anzupassen. Da dies ein recht umfangreiches Unterfangen ist, befassen sich acht Unterarbeitsgemeinschaften mit den verschiedenen Fragen. Dringende Fragen würden bereits vorab als vorläufige Empfehlung festgelegt. Bis zum Herbst soll laut Notter der erste Entwurf der überarbeiteten Mitteilung fertig sein.

Danach haben die Verbände die Möglichkeit, in einer allgemeinen Anhörung Stellung zum Entwurf zu nehmen. Deren Rückmeldungen würden geprüft und der Entwurf gegebenenfalls nochmals überarbeitet, schildert Notter den weiteren Ablauf. Die überarbeitete Version der Mitteilung werde der Umweltministerkonferenz zur Zustimmung vorgelegt und schließlich zur Veröffentlichung freigegeben. „Die Freigabe wird vermutlich im Frühjahr 2017 erfolgen.“

CENELEC arbeitet aktiv an neuen Normen

Nicht zuletzt arbeitet das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC aktiv an Normen zum Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten. Einige Normen sind bereits verabschiedet, andere sind noch unter Bearbeitung. So erarbeitet CENELEC mit den beiden anderen europäischen Standardisierungsorganisationen CEN und ETSI derzeit die Normenreihe EN 50625-x für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Ziel dieser Normenreihe ist es, das werkstoffliche Recycling zu fördern, hochwertige Verwertungsverfahren zu unterstützen und unsachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Fraktionen zu vermeiden. Neben Standards zur allgemeinen Behandlung von Altgeräten werden auch spezifische Standards zur Behandlung der Gerätetypen Lampen, Bildschirme, Kühlgeräte und Photovoltaikanlagen entwickelt.

„Die laufende CENELEC-Normung bezieht das UBA bei seiner Arbeit natürlich mit ein“, betont UBA-Fachgebietsleiterin Schnepel. Das dürfte zur Beruhigung der Umweltverbände ECOS (European Environmental Citizens‘ Organisation for Standardisation), DUH (Deutsche Umwelthilfe), KNU (Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) beitragen. Diese haben in einem gemeinsamen Schreiben vor der Gefahr gewarnt, dass aktuelle deutsche Gesetzesvorhaben eine zukünftige Überführung der Normen in deutsches Recht erschweren oder unmöglich machen könnten.

Umweltverbände fordern Einhaltung der EU-Normen bei Kühlgerätebehandlung

Mit ihrer Warnung beziehen sich die vier Umweltverbände auch auf die derzeit in Überarbeitung befindliche Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese ist ebenfalls relevant für die Behandlung von Haushaltsgeräten, die flüchtige Fluorkohlenwasserstoffe oder flüchtige Kohlenwasserstoffe enthalten wie zum Beispiel Kühlgeräte. Für diese Geräte existieren die Europäische Norm EN 50574 und ihre zugehörige Technische Spezifikation TS 50574-2, welche aktuell in die Normen EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 überführt werden.

Aus Sicht der Umweltorganisationen repräsentieren die hier genannten europäischen Normen den Stand der Technik. Sie würden zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beitragen. Im Bereich der Kühlgerätebehandlung seien die vorhandenen deutschen Regelungen nicht ausreichend, eine Behandlung nach dem Stand der Technik sicherzustellen.

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