HBCD-haltige Abfälle

Nun hat auch das Umweltministerium in NRW reagiert: Übergangsweise kann HBCD-haltiges Dämmmaterial direkt an Müllverbrennungsanlagen geliefert werden. Sachsen will unterdessen die Problematik zum Thema auf der UMK machen.

Auch NRW findet Übergangslösung für HBCD-Entsorgung


Nach Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen hat nun auch Nordrhein-Westfalen seit Freitag (21. Oktober) eine Lösung für die Entsorgung von HBCD-haltigem Dämmmaterial. In Gesprächen mit Betroffenen einigte sich das Umweltministerium auf eine direkte Anlieferung zu den Müllverbrennungsanlagen – ohne Zwischenschritt über Entsorgungsfirmen.

Laut NRW-Umweltministerium haben die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen ihre Bereitschaft signalisiert, die Dämmmaterialien in Reinform (Monochargen) von Handwerksbetrieben aus der Region direkt anzunehmen. Schrittweise sollen Mengen von maximal zwei Tonnen möglich sein. Dies soll allerdings grundsätzlich nur bei einer Direktanlieferung durch die betroffenen Betriebe gelten.

Wie das Umweltministerium mitteilt, verfügten 12 von 16 Müllverbrennungslangen in NRW schon vor dem ersten 1. Oktober über entsprechende Zulassungen, um HBCD-haltiges Material auch als gefährlichen Abfall entsorgen zu können. Einer weiteren Anlage wurde kurzfristig die entsprechende Genehmigung erteilt.

Mischabfall mit HBCD-Anteil nicht-gefährlich

Darüber hinaus stellte das Ministerium am Freitag klar, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial, das als Abfall auf den Baustellen anfällt, auch weiterhin als Baumischabfall entsorgt werden kann und nicht getrennt erfasst werden muss. Zur Begründung führt das Ministerium an, dass das heizwertreiche Dämmmaterial spätestens im Müllbunker der Müllverbrennungsanlage wieder mit anderen heizwertärmeren Abfällen vermischt werden müsste.

Zudem gilt Baumischabfall mit einem Anteil von weniger als 0,5 Kubikmeter HBCD-haltiger Dämmmaterialien pro Tonne Gesamtgewicht als nicht-gefährlicher Abfall. Damit würde der Grenzwert der europäischen POP-Verordnung sicher eingehalten, so das Ministerium. Für das weitere Vorgehen will das Umweltministerium im Dialog mit Handwerk und Entsorgungswirtschaft bleiben, um die Entsorgung dieser Abfälle in absehbarer Zeit sicherzustellen.

Lösung auf UMK in Berlin

Der Freistaat Sachsen geht indes einen Schritt weiter. Umweltminister Thomas Schmidt will auf der Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Dezember in Berlin einen Antrag einbringen, der eine Lösung der aktuellen Probleme bei der Entsorgung von Styropor-Abfällen zum Ziel hat. Das kündigte er in einem Schreiben an betroffene Entsorgungsunternehmen beziehungsweise deren Verbände an.

Sachsen hatte vor einem Jahr im Bundesrat als einziges Bundesland gegen die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlichen Abfall gestimmt. „Unser Antrag ist darauf gerichtet, endgültige Rechtssicherheit für die an der Entsorgung Beteiligten herzustellen“, sagte Schmidt. Bis dahin könnten entsprechende Abfälle weiter entsorgt werden.

In Sachsen gibt es nur eine Hausmüllverbrennungsanlage, die „Thermische Anlage Lauta“ (TA Lauta). Schmidt zufolge verfügt die Anlage über die Berechtigung, Styroporabfälle auch in Monofraktion anzunehmen und zu verbrennen. Soweit aus technischen Gründen eine solche Verbrennung nicht möglich ist, könnten auch entsprechend konditionierte Abfallgemische angenommen werden.

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