Kernkraftwerk Obrigheim

In Baden-Württemberg wächst der Widerstand gegen die Ablagerung von radioaktiv belastetem Bauschutt. Auch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises lehnt die Einlagerung ab. In diesem Fall geht es um Abfälle aus dem Kernkraftwerk Obrigheim.

AWN-Aufsichtsrat will keinen belasteten Bauschutt


Die Entsorgung sogenannter freigemessener Abfälle hat vergangene Woche den Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) beschäftigt. Wie die AWN mitteilt, hat sich der Aufsichtsrat gegen die Deponierung von belastetem Bauschutt aus dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) entschieden. Der Beschluss sei nach intensiver Diskussion ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung gefasst worden.

In einer Pressemitteilung dazu heißt es: „Der Aufsichtsrat der AWN hält es derzeit weder für sinnvoll noch für politisch verantwortbar, freigemessene Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim im Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie „Sansenhecken“ in Buchen einzulagern.“ Gleichzeitig wurde die Landesregierung aufgefordert, unter der Moderation des zuständigen Ministeriums und unter Einbeziehung aller betroffenen Landkreise in einen Dialog über die Entsorgung freigemessener Abfälle einzutreten.


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[su_spoiler title=“Stichwort: Freimessung von Abfällen“] Die Abfälle werden im Kernkraftwerk von externer Stelle analysiert, um festzustellen, welche Radionuklide in welcher Konzentration in den einzelnen Bereichen vorkommen. In der Folge wird ein Nuklidvektor für die ungünstigste Konstellation eines Bereichs festgelegt. Anschließend werden die schwer messbaren Alpha- und reine Beta-Strahler hinzugerechnet.

Wird für die Summe aller Nuklide des Nuklidvektors der Freigabewert eingehalten (Eine Dosis im Bereich von 10 Mikro-Sievert pro Jahr darf nicht überschritten werden.), erfolgt die Freigabe. Die Beurteilung der Messergebnisse und die Freigabe des Materials ist Aufgabe des Umweltministeriums Baden-Württemberg. [/su_spoiler]
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Zudem wurde Landrat Achim Brötel beauftragt, in seiner Funktion als AWN-Aufsichtsratsvorsitzender, entsprechende Schreiben an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller zu richten. Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Rein rechtlich (Paragraf 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz) besteht für öffentlich-rechtliche Deponien eine Entsorgungs- und somit Annahmepflicht.

Insgesamt fallen beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim laut AWN etwa 275.000 Tonnen Material an. 91 Prozent davon seien nicht radioaktive Wertstoffe und Abfälle, die in den konventionellen Stoffkreislauf (Straßenbau, Metallrecycling) zurückgehen oder beseitigt werden. Weitere 7 Prozent würden nach der uneingeschränkten Freimessung ebenfalls dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt. Nur etwa 1 Prozent, also circa 2.500 bis 3.000 Tonnen, würden zweckgerichtet freigemessen und sollen aufgeteilt über sechs bis sieben Jahre auf der Deponie eingebaut werden.

Vor der Entscheidung des AWN hatte bereits der Ludwigsburger Kreistag die Deponierung von belasteten Bauschutt aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Kreistagsmitglieder verständigten sich darauf, dass der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas Gespräche mit der Landesregierung aufnehmen soll.

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