Geplanter Ausbau der Deponie

Der geplante Ausbau der Deponie Eiterköpfe geht in die nächste Phase. Geplant ist ein Planfeststellungsverfahren. Ziel ist es, die weitere Ablagerung mineralischer Abfälle zu ermöglichen.

AZV will Genehmigungs-Verfahren für Deponie Eiterköpfe einleiten


Die Erweiterungsplanungen der Deponie Eiterköpfe gehen in die nächste Phase. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) hat seine Gremien sowie die Ortsbürgermeister der Nachbarkommunen Ochtendung, Plaidt und Saffig darüber informiert, dass er ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung anstrebt.

Der AZV plant die Weiterentwicklung der Deponie Eiterköpfe in den Deponieabschnitten 7 und 8, die sich derzeit im Basaltabbau befinden. Auf den zusätzlichen 12 Hektar können dem AZV zufolge knapp 5,1 Millionen Kubikmeter mineralische Abfälle abgelagert werden. Ausgehend von der derzeitigen jährlichen Ablagerungsmenge zuzüglich einer konservativen Prognose (210.000 Kubikmeter) wird damit die Restlaufzeit der Deponie um rund 32 Jahre erhöht.

Entsorgungsnotstand vorbeugen

Der auf zwölf Jahre ausgelegte erste Bauabschnitt soll rund 12,5 Millionen Euro kosten. Ein Teil davon soll bereits ab 2020 genutzt werden. Weitere Kapazitäten (maximal bis zu drei Bauabschnitte) stünden nach Bedarf zur Verfügung. Dafür müssten nochmals insgesamt 25 Millionen Euro investiert werden.

Laut AZV soll der Ausbau der beiden Abschnitte einem Entsorgungsnotstand der Bauwirtschaft im nördlichen Rheinland-Pfalz vorbeugen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den vergangenen Monaten in den Gremien des AZV sowie der beteiligten Gebietskörperschaften Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Cochem-Zell und Stadt Koblenz getroffen.

Obwohl die betroffenen Deponieabschnitte 7 und 8 innerhalb eines bereits in den 80er-Jahren planfestgestellten Bereiches liegen, hat der AZV der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als zuständiger Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass er die Zulassung im Planfeststellungsverfahren anstrebt. Aus Sicht des AZV haben sich in den vergangenen Jahren maßgebliche Vorschriften, wie zum Beispiel das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Deponieverordnung oder das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, so weiterentwickelt und verändert, dass man diese in einem neuen Verfahren berücksichtigen will.

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