Zum 1. Januar 2015

In Baden-Württemberg ist zum 1. Januar das so genannte Umweltverwaltungsgesetz in Kraft getreten. Ab sofort muss die Öffentlichkeit bei besonders umweltrelevanten Vorhaben frühzeitig informiert und beteiligt werden. Daneben gelten weitere Vorschriften.

Baden-Württemberg: Umweltverwaltungs-Gesetz ist in Kraft getreten


Mit dem so genannten Umweltverwaltungsgesetz („Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“) hat das baden-wüttembergische Umweltministerium die bisherigen Regelungen, die über verschiedene Landesgesetze verstreut waren, in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt. Auf diese Weise soll das Umweltverwaltungsrecht des Landes inhaltlich modernisiert, vereinheitlicht und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Zum Umweltverwaltungsrecht des Landes zählen unter anderem die Vorschriften

  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Strategischen Umweltprüfung,
  • zum Umweltinformationsanspruch,
  • zum Umweltschadensrecht und
  • zur Anerkennung von Umweltvereinigungen.

Nicht dazu gehören die Fachgesetze zum Umweltschutz (beispielsweise im Boden- und Altlastenrecht, Abfallrecht und Wasserrecht).

Mit dem neuem Gesetz muss nun die Öffentlichkeit bei besonders umweltrelevanten Vorhaben nunmehr frühzeitig informiert und beteiligt werden. „Damit kann die gerade bei Großvorhaben unverzichtbare öffentliche Diskussion noch in der Projektierungsphase stattfinden, also zu einem Zeitpunkt, wo sinnvolle Umplanungen noch ohne große Kosten und erheblichen Zeitverlust möglich sind“, erklärt Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. Zeit- und nervenaufreibende Konflikte könnten hiermit vermieden oder zumindest minimiert werden, ebenso Fehlplanungen und damit verbundene Kosten.

Für ein Mehr an Transparenz und Akzeptanz sollen daneben auch weitere Vorschriften wie die bundesweit einmalige gesetzliche Verankerung der Umweltmediation, die Zulassung der Öffentlichkeit zum Scoping-Termin bereits im Rahmen des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Umweltverbände sorgen. Außerdem stärke das Gesetz das Recht der Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten, erläutert Umweltminister Untersteller weiter. „Baden-Württemberg setzt in diesem Bereich neue Maßstäbe für eine moderne und bürgernahe Gesetzgebung.“

Zum anderen seien Anregungen und Hinweise von Seiten der Bevölkerung und von Verbänden bereits bei der Erarbeitung des Umweltverwaltungsgesetzes in beispielhafter Weise eingeflossen, betont Untersteller. „Bereits Anfang 2013 standen die Eckpunkte des Gesetzes als erstes Pilotprojekt im Beteiligungsportal der Landesregierung zur Diskussion“, erinnerte Untersteller. Und auch der Volltext des Gesetzentwurfs habe im weiteren Verfahren von der Öffentlichkeit im Beteiligungsportal kommentiert werden können. „Viele der daraufhin eingegangenen Anregungen haben wir aufgegriffen und in den Gesetzesentwurf eingearbeitet“, so der Umweltminister weiter. „So, wie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit das Gesetz besser und praktikabler gemacht hat, so wird das Gesetz seinerseits die Informationskultur im Umweltbereich im Land verbessern und umweltrelevante Großvorhaben künftig transparenter und bürgerfreundlicher machen.“

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