Akkubatterien

Gartengeräte, E-Bikes, Powerbanks: Viele Elektrogeräte funktionieren heute mit Akkubatterien, die über zahlreiche Zusatzfunktionen verfügen. Doch zu was zählen solche Akkus, wenn sie entsorgt werden? Zu E-Schrott oder Altbatterien? Eine Anwendungshilfe erleichtert die Eingruppierung.

Batterie oder Elektrogerät?


Viele Elektrogeräte funktionieren heute mit aufladbaren Akkubatterien. Diese sind komplexer als einfache Rundzellen oder 9-Volt-Blocks. Die mitgelieferten Akkusysteme besitzen jede Menge Zusatzfunktionen, zeigen zum Beispiel den Ladezustand oder die Zeit an, speichern Daten oder geben Musik wieder. Die Frage ist nur: Gelten solche komplexen Akkubatterien als Batterie oder als Elektrogerät?

Die Stiftung Elektroaltgeräte Register (ear) versucht nun Klarheit zu schaffen und hat eine Anwendungshilfe zur Einordnung von Batterien und Batterien enthaltenden Geräten erarbeitet. Dazu haben die Experten das Batteriegesetz (BattG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) durchforstet. Mit folgenden Ergebnis:

Batterien sind:

  • E-Bike-Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen sowie auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen,
  • Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen (etwa für Powertools und Gartengeräte),
  • Powerbanks, auch mit Ladestandsanzeigen sowie auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen.

Elektrogeräte sind:

  • Powerbanks mit weiteren Zusatzfunktionen, zum Beispiel Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker, USB-Datenspeicher.

Untermauert wird die Abgrenzung von den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Als Elektrogerät, das Batterien enthält, sind laut Stiftung solche Produkte definiert, die für den Betrieb innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgelegt ist – Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt (Paragraf 3 Nr. 1 ElektroG). Zudem müssen die Produkte von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sein, um zu funktionieren, oder „der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.“

Was eine Batterie ist, definiert das Batteriegesetz (Paragraf 2 Absatz 2 BattG): „Eine Batterie ist eine Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.“ Ist das die alleinige Funktionalität des Produkts, liegt kein Elektro- und Elektronikgerät vor, schlussfolgert das ear.

 

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