Recyclingbaustoffe

Das EU-Protokoll zu Bauabfällen soll den Einsatz von Ersatzbaustoffen stärken. Doch bislang stehen die vereinbarten Maßnahmen nur auf dem Papier. Der Recyclingverband EQAR fordert daher die Umsetzung der Vorschläge – und darüber hinaus weitere Maßnahmen, die im EU-Protokoll noch fehlen.

Bauabfälle: EQAR fordert Umsetzung des EU-Protokolls


Der Europäische Baustoffrecyclingverband (EQAR) will die Umsetzung des „EU-Protokolls über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen“ der Europäischen Kommission vorantreiben. Das Papier, das im September 2016 veröffentlicht wurde, soll sowohl den Einsatz von Recyclingbaustoffen als auch das Vertrauen in die Qualität in das Sekundärmaterial steigern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind allerdings für die Mitgliedsstaaten rechtlich nicht bindend.

Nach Auffassung des EAQR müssen nun auch Taten folgen. Um eine hohe Qualität bei den Recyclingbaustoffen zu garantieren, müsse beispielsweise schon im Vorfeld der Abbruchmaßnahme gehandelt werden: Es bedürfe Schadstofferkundungen, einer Vorplanung des selektiven Rückbaus und die Klärung von Verwertungsmöglichkeiten, betont der Verband. Vorbild seien hierfür die österreichischen Regelungen und insbesondere die Ö-Norm B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“.

EAQR kritisiert Teile des EU-Protokolls

Obwohl der EAQR das EU-Protokoll grundsätzlich unterstützt, hat der Verband auch Kritik an dem Papier. So fehle der entscheidende Akzeptanzfaktor für Recyclingbaustoffe – der Produktstatus. „Dies ist umso unverständlicher, da Recycling- Baustoffe unter harmonisierte europäische Bauproduktnormen nach EU-Bauproduktenverordnung fallen und CE-kennzeichnungspflichtig sind“, so der Verband. Mit den kurz vor der Verabschiedung stehenden europäischen Prüfnormen für die Umweltverträglichkeit von Gesteinskörnungen sei ein Produktstatus für Recycling-Baustoffe europäisch definierbar.

Ebenfalls in der Kritik steht ein angedachtes Deponierungsverbot oder eine Ablagerungssteuer für die Bau- und Abbruchabfälle. Denn sobald die Recyclingbaustoffe die nötige Akzeptanz bekämen, seien sie den Primärstoffen ökologisch und auch wirtschaftlich mindestens ebenbürtig und die Deponierung ohnehin keine Option mehr, argumentiert der EAQR.

Auch auf deutscher Ebene findet der Produktstatus Anklang. Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) fordert neben dem Produktstatus für sämtliche nach Ersatzbaustoffverordnung klassifizierten Ersatzbaustoffe auch eine Verankerung von Bauherrenpflichten zur Schadstoffvoruntersuchung sowie ein insgesamt transparentes Ableitungskonzept bezüglich der Schadstoffgrenzwerte. Dazu solle die geplante Ersatzbaustoffverordnung nochmals auf den Prüfstand gestellt werden.

© 320°/ek | 22.06.2017

Mehr zum Thema
Neue DK-0-Deponie in Nordrhein-Westfalen
Altpapierpreise im Februar etwas stabiler
Streiks belasten Wirtschaft massiv
Afyren und Suez planen neues Verwertungsverfahren für Biomüll
„Die deutsche Wirtschaft ist wie gelähmt“
„Die kleinteiligen Strukturen sind ein Hemmschuh“
Kritische Metalle: So abhängig ist die deutsche Wirtschaft