Entwurf der Klärschlammverordnung

Immer wieder bemängelte der BDE den voreiligen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung. Nun legt der Entsorgerverband nach: Der Entwurf zur Klärschlamm-Verordnung sei europarechtswidrig und müsse angepasst werden.

BDE: Entwurf zur Klärschlamm-Verordnung ist rechtswidrig


Der BDE hält den von der Bundesregierung bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegten Entwurf der Klärschlammverordnung für europarechtswidrig. Der Fokus auf das Phosphorrecycling sei zu einseitig, bemängelt der Verband.

„Die in der Verordnung enthaltene Pflicht zur Verbrennung von Klärschlamm ist ein Verstoß gegen die europäische Abfallhierarchie“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Eine Fokussierung allein auf den Phosphor sei nicht ausreichend, um dem Ressourcenschutzgedanken gerecht zu werden. Der Vorschlag unterbinde gezielt bestehende Kreisläufe und ordne eine Rückgewinnung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe an.

Darüber hinaus erkennt der BDE auch einen Verstoß gegen die EU-Klärschlammrichtlinie. Wie der Verband betont, lasse die Richtlinie unter Einhaltung gewisser Schadparameter eine bodenbezogene Verwertung zu. Genau das sei aber im Entwurfstext zur Klärschlammverordnung für Anlagen ab einer bestimmten Größe verboten. Laut BDE wird die Frage der Qualität des Klärschlamms dabei nicht mehr gestellt.

Den einseitigen Fokus im Verordnungsentwurf allein auf das technische Phosphorrecycling hält der BDE für rechtlich unzulässig und für fachlich nicht gerechtfertigt. „Aufgrund dessen haben wir die Kommission gebeten, den vorgelegten Entwurf kritisch zu prüfen und die Bundesrepublik Deutschland aufzufordern, eine an der Abfallhierarchie und dem Ressourcenschutz orientierte Anpassung der Verordnung vorzunehmen,“ so BDE-Präsident Kurth. Unterstützend hat der Verband ein juristisches Gutachten zur Verfügung gestellt.

Wie die EU-Kommission über den Einwand entscheidet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Die Stillhaltefrist zum Entwurf der Klärschlammverordnung endet am 27. Dezember.

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