Kritik am 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung

Das Bundesumweltministerium will mit der neuen Mantelverordnung unter anderem die Verwendung rezyklierter Baustoffe im Hochbau fördern. Doch das wird nach Ansicht des BDE mit dem 3. Arbeitsentwurf nicht gelingen. Vielmehr sei zu befürchten, dass noch mehr Ersatzbaustoffe auf Deponien landen als bislang.

BDE hält Entwurf zur Mantelverordnung für ungeeignet


Der BDE befürchtet, dass mineralische Bau- und Abbruchabfälle flächendeckend deponiert werden müssen, weil es dem Gesetzgeber nicht gelingt, eine Regelung zu finden, daraus gewonnene Recyclingbaustoffe erneut in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Zudem werde sich das Problem bundesweit knapper werdender Deponiekapazitäten weiter verstärken, weil Baustoffrecycler immer weniger Absatzmöglichkeiten für ihre Ersatzbaustoffe finden, die dann deponiert werden müssen.

Zur Begründung verweist der Entsorgerverband auf fehlende Regelungen im 3. Arbeitsentwurf für die Mantelverordnung. So sei im aktuellen Entwurf weder die Vorschrift für das Bauen mit Kontakt zum Grundwasser noch der Prüfwert von Vanadium im Grundwasser enthalten. Wichtige Anforderungen aus der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich der Anfallstellen seien ferner noch nicht im Entwurf enthalten, da die Gewerbeabfallverordnung selbst noch nicht abschließend beraten wurde und auch keine Begründung zum Verordnungstext vorliegt.

„Der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung unterscheidet sich nur geringfügig von seinem Vorgänger und ist deshalb ungeeignet, die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen wirksam zu stärken“, urteilt BDE-Präsident Peter Kurth. Entscheidend sei nun das Planspiel des Umweltbundesamtes (UBA), mit dem die Vollzugs- und Praxistauglichkeit der Mantelverordnung untersucht werden soll. Laut UBA soll das Planspiel gegen Ende des ersten Quartals 2016 abgeschlossen sein. Mit ersten Ergebnissen wird im November gerechnet.

Mehrkosten für Deponierung

Mineralische Baurestmassen sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Das Bundesumweltministerium (BMUB) ist deshalb bestrebt, so viel wie möglich zu verwerten. Zudem sollen mehr Recyclingbaustoffe in den Hochbau gehen. Die rechtliche Basis dafür soll die Mantelverordnung liefern, für die das BMUB Ende Juli den 3. Arbeitsentwurf vorgelegt hat.

Mi dem Entwurf sollen bestehende Verordnungen geändert oder neu geschaffen werden: Änderungen betreffen die Grundwasserverordnung aus dem Jahr 2010 und die Deponieverordnung. Darüber hinaus soll die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung von 1999 neu gefasst werden. Zudem wird die Ersatzbaustoffverordnung, die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke definiert, gänzlich neu geschaffen.

Aus Sicht des BDE ist es allerdings unverständlich, warum der 3. Arbeitsentwurf so formuliert sei, „dass der Einsatz von Ersatzbaustoffen auf große Baumaßnahmen wie die Errichtung von Wällen oder den Straßenunterbau von Autobahnen beschränkt sein wird“. Darüber weist der Verband darauf hin, dass ein Bauherr, der künftig Ersatzbaustoffe einsetzen möchte, laut Entwurf die Verwendung bestimmter Materialien muss im Vorfeld behördlich anzeigen muss. Weiterhin sind zum Beispiel der Einbauort, die Einbauweise und die Lage der Baumaßnahme zu Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten oder Wasservorranggebieten genau zu dokumentieren. Die entsprechenden Papiere sind solange aufzubewahren, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist. Der zuständigen Behörde müssen die Unterlagen auf Verlangen beigebracht werden.

All diese Vorschriften sind nach Auffassung des BDE nicht geeignet, das Recycling von Ersatzbaustoffen zu fördern. „Vor die Wahl gestellt, entschieden sich Bauherren deshalb für Naturbaustoffe“, befürchtet Verbandspräsident Kurth. Würden daher Ersatzbaustoffe vermehrt deponiert, würde der knappe Deponieraum zu Mehrkosten von etwa 10 Euro je Tonne abzulagernder Mineralik führen. Bezogen auf den gesamten Abfallstrom wären das rund 2 Milliarden Euro.

 

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