Überarbeitete Auflage

Der Entsorgerverband BDE hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. In der 2. Auflage sind zahlreiche Anregungen aus Mitgliedsunternehmen, Verwaltung und Ministerien enthalten.

BDE stellt novellierten Leitfaden zur Gewerbeabfall-Verordnung vor


Der BDE hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. In der 2. Auflage des Leitfadens hat der Entsorgerverband zahlreiche Anregungen und Hinweise aus der Mitgliedschaft, Verwaltung und Ministerien sowie von anderen Betroffenen aufgenommen und verarbeitet. „Der BDE-Leitfaden soll sich auch künftig weiterentwickeln und mit weiteren Hinweisen zu Praxisfragen aktualisiert werden“, kündigte Verbandspräsident Peter Kurth bei der Veröffentlichung der Neuauflage anlässlich der Umweltmesse IFAT an. Hinweise seien weiterhin willkommen.

Kurth nutzte die Veröffentlichung des neuen Leitfadens, um nochmals die Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) anzumahnen. „Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung gibt es für die Vollzugsbehörden immer noch keine offiziellen Vollzugshinweise“, sagte er. „Dies ist kein gutes Signal.“ Der Vollzug müsse endlich flächendeckend in ganz Deutschland stattfinden.

Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssten die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe jetzt die Regel sei. „Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen“, so Kurth. „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potenziale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist bereits am 01. August 2017 in Kraft getreten. Die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung dauern indes an. Allgemein wird erwartet, dass die sogenannte Mitteilung 34 (M34) frühestens Ende 2018 überarbeitet sein wird.

Den BDE-Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung können Sie hier herunterladen.

 

© 320° | 22.05.2018

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