Tipps für die Praxis

Hilfe zur Selbsthilfe: Weil die LAGA-Vollzugshinweise erst Ende 2018 fertig sein sollen, hat der BDE selbst einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung erstellt. Der Leitfaden beantwortet erste Fragen aus der Praxis.

BDE veröffentlicht Leitfaden zur Gewerbeabfall-Verordnung


Der BDE hat einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung veröffentlicht. Mit dem Leitfaden sollen erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden, teilt der Verband mit. Im Fokus stehen dabei Problemfelder, die sich in den bisherigen Diskussionen zur neuen Gewerbeabfallverordnung als besonders praxisrelevant herausgestellt haben.

Dazu zählen unter anderem die Vorbehandlungspflicht für Gemische, die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen und die Dokumentationspflichten des Abfallerzeugers. Außerdem rückt der BDE die Bereiche Bau- und Abbruchabfälle sowie den Themenkomplex Ordnungswidrigkeiten in den Mittelpunkt.

Appell an Länder und Gemeinden

Mit dem neuen Leitfaden reagiert der Verband auf die noch ausstehenden Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Die Arbeiten der LAGA an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung hätten zu spät begonnen, kritisiert der BDE. „Wir hören, dass die Mitteilung 34 erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. Solange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten“, sagt Verbandspräsident Peter Kurth.

Der BDE hat deswegen selbst einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erarbeitet, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. Der Leitfaden werde fortlaufend aktualisiert. Kurth appellierte in diesem Zusammenhang erneut an die Gemeinden und Länder, auf die Einhaltung der neuen Gewerbeabfallverordnung zu achten. „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potenziale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird“, betont er.

Ohne entsprechende personelle Ausstattung der Verwaltungen werden ein guter Vollzug nicht gelingen, ist der BDE überzeugt. „Die Kreislaufwirtschaft ist in besonderem Maße auf Weichenstellungen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber angewiesen. Umso bedauerlicher wäre es, wenn es die entsprechenden Regelungen zwar gibt, diese aber durch zu schwach besetzte Verwaltungen ins Leere laufen“, betont er. Das sei einer der Gründe, warum die bisherige Gewerbeabfallverordnung praktisch nicht gelebt worden sei. Die neue Gewerbeabfallverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

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