Gebührenvergleich für 2014

Alle Jahre wieder: Der Bund der Steuerzahler NRW hat seinen aktuellen Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Doch dieses Mal hatte der BdSt ein Problem: Zahlreiche Städte und Kreise weigerten sich, Auskunft zu geben.

BdSt stellt Ranking für Abfallgebühren in NRW vor


12 der 23 kreisfreien Städte und der 31 Kreise wollen oder können nicht sagen, wie viel sie pro Tonne Hausmüll für die Verbrennung zahlen müssen Verbrennung zahlen müssen, kritisiert der Bund der Steuerzahler NRW. So habe der Kreis Viersen bezüglich der Verbrennungsentgelte gar nicht geantwortet. Der Hochsauerlandkreis habe erklärt, er wisse nicht, wo der Müll des Kreises verbrannt werde. Der Kreis Soest wollte laut BdSt keine Angaben machen und verwies auf sein „differenziertes Entsorgungskonzept“.

Ähnliche Antworten kamen aus anderen Kommunen. Aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein hieß es, der Müll werde „unter anderem“ in Hagen, Herten und Wuppertal verbrannt, berichtet der BdSt. Die Preise für die Verbrennung könne man aber nicht nennen, da man einen Gesamtpreis für das Abholen, den Transport und die Verbrennung vereinbart habe. Ähnlich habe der Kreis Steinfurt argumentiert, dabei wurde für 2012 in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW das Verbrennungsentgelt auf 96,51 Euro beziffert. Keine Angaben machten die Kreise Heinsberg, Coesfeld, Höxter und Paderborn sowie die Städte Bottrop, Essen und Gelsenkirchen.

„Aber wie sollen die Verbraucher so nachvollziehen können, wie sich ihre Gebühren zusammensetzen und warum sie hoch oder niedrig ausfallen? Das geht so nicht“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Der Verein hat daher die Stadt Bottrop und den Kreis Paderborn auf Auskunft über die Verbrennungsentgelte verklagt und, damit die Informationen nicht erst in einigen Jahren vorliegen, einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe dem Antrag bereits stattgegeben und die Stadt Bottrop beziehungsweise ihre Abfallentsorgungsgesellschaft verpflichtet, dem Bund der Steuerzahler NRW die gewünschten Auskünfte zu erteilen, so der BdSt. Das Verwaltungsgericht Minden dagegen sehe keine Eilbedürftigkeit.

Große Gebührenunterschiede

Der Grund für die Auskunftsverweigerung erscheint dem BdSt NRW durchaus klar. „Die Städte und Kreise zahlen zum Teil bei der gleichen Verbrennungsanlage unterschiedliche Preise je Gewichtstonne Hausmüll, je nachdem wie gut sie mit dem Anlagenbetreiber verhandelt haben.“ Dafür führt der BdSt ein Beispiel an: In der Müllverbrennungsanlage Weisweiler zahlen die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und der Kreis Düren 177,92 Euro für die Verbrennung einer Tonne Hausmüll. Der Rhein-Erft Kreis zahlt nur 155,44 Euro pro Gewichtstonne und der Kreis Euskirchen sogar nur 111,49 Euro. Der Kreis Heinsberg, der dort ebenfalls seinen Müll verbrennt, konnte den Preis – wie oben geschildert – nicht nennen. Eine Auflistung der unterschiedlichen Preise, die die einzelnen Kommunen bei den jeweiligen Behandlungsanlagen, erhalten Sie hier. Eine Auflistung aller Verbrennungsentgelte beziehungsweise Behandlungsentgelte im Falle von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen finden Sie hier.

Was die Abfallgebühren insgesamt anbelangt, gibt es nach wie vor bei den Kommunen erhebliche Unterschiede – unabhängig davon, ob die Restmülltonne jede Woche, alle 14 Tage oder alle vier Wochen geleert wird. 188 Kommunen lassen die Restmüllgefäße alle vier Wochen leeren. Eine 120-Liter-Tonne (bei zusätzlich vierwöchentlicher Leerung der 120-Liter-Biotonne und einem Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen) kostet dabei mit 95,97 Euro im Jahr in Elsdorf am wenigsten und mit 385,80 Euro in Neukirchen-Vlyn am meisten. Bei der zweiwöchentlichen Leerung und gleicher Tonnengröße ist Steinfurt mit 123 Euro die preiswerteste Kommune und Münster mit 528 Euro die teuerste. Bei wöchentlicher Leerung ist Düsseldorf mit 512,58 Euro am teuersten und Gelsenkirchen mit 215,15 Euro am günstigsten. Den Überblick über die jeweiligen Abfallgebühren in NRW finden Sie hier.

BdSt empfiehlt flexiblen Abholrhtythmus

Der BdSt empfiehlt den Kommunen, einen flexiblen Abholrhythmus anzubieten. Dass dies von den Bürgern sehr begrüßt würde, zeigten die Städte Moers und Oberhausen. Dort könnten die Bürger wählen, ob ihr Restmüll wöchentlich, alle zwei oder alle vier Wochen geleert wird. Das Ergebnis ist, dass eine Mehrheit der Bürger in beiden Städten im vergangenen Jahr zum vierwöchentlichen Rhythmus gewechselt ist.

Ein Vergleich der Preise macht nach Auffassung des BdSt deutlich warum: Für die Leerung einer 120-Liter-Restmülltonnen mussten in Oberhausen 2014 bei wöchentlicher Leerung 389,39 Euro im Jahr gezahlt werden, bei vierwöchentlicher Leerung sind es nur noch 99,37 Euro. In Moers kostet 2014 die wöchentliche Leerung für eine 120-Liter-Restmülltonne 653,40 Euro, die nun übliche vierwöchentliche Leerung dagegen schlägt mit 309,30 Euro zu Buche.

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