Reaktion auf EU-Abstimmung

Das Votum des Umweltausschusses im EU-Parlament zur Revision der Abfall-Rahmenrichtlinie löst Kritik aus: Der Stahlrecyclingverband BDSV befürchtet eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Der Privatwirtschaft könnten industrielle und gewerbliche Abfallströme entzogen werden, warnt der Verband.

BDSV: „Ein höchst bedenklicher Schritt“


Als „höchst bedenklichen Schritt zur Stärkung der Kommunalwirtschaft“ kommentiert die BDSV die Entscheidung des Umweltausschusses im EU-Parlament zur Definition von Siedlungsabfällen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen reiht sich damit unter die Kritiker ein, die gehofft hatten, dass Siedlungsabfälle mithilfe des sogenannten Mengenkriteriums anders definiert werden.

Am Dienstag hatte der Umweltausschuss über zahlreiche Änderungsanträge in der europäischen Abfallgesetzgebung abgestimmt. Mehrere Interessensvertreter hatten gehofft, die Parlamentarier einigen sich darauf, Siedlungsabfall so zu definieren, dass darunter gemischte und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen zu verstehen sind, die in Bezug auf Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Die Hoffnung wurde nicht erfüllt.

Stattdessen werden Siedlungsabfälle als gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen definiert, die in Bezug auf Beschaffenheit und Zusammensetzung Haushaltsabfällen ähnlich sind. Das so genannte Mengenkriterium wurde außen vor gelassen.

„Eine Einladung an die Kommunen“

Für BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson wird mit dieser Entscheidung „die Axt an den funktionierenden Wettbewerb in der Recyclingwirtschaft angelegt“. Das Fehlen des Mengen-Kriteriums sei eine Einladung an die Kommunen, sich weiterer Bereiche des Recyclings zu bemächtigen und sich mit Überlassungspflichten gegen den Wettbewerb zu schützen, warnt er.

Denn wie der europäische Recyclingverband Euric, in dem die BDSV Mitglied ist, glaubt auch der Stahlrecyclingverband, dass industrielle und gewerbliche Abfallströme durch das fehlende Mengenkriterium als kommunale Abfälle eingestuft werden können – da sie laut Beschaffenheit und Zusammensetzung vergleichbar sind. „Die dadurch drohende Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Recyclingwirtschaft wird offenbar ignoriert“, resümiert Cosson.

Neben der Siedlungsabfalldefinition bedauert die BDSV eine weitere Entscheidung: Die Neuregelung zur Quotenberechnung. Hier soll nach Wunsch der Parlamentarier der Input für das finale Recycling herangezogen werden. Laut Cosson habe aber die deutsche Bundesregierung hier längst vernünftige Regelungen vorgeschlagen.

„Alle Mitgliedstaaten sollten ein Interesse daran haben, dass die derzeitigen Disparitäten bei der Ermittlung der Recyclingquoten überwunden werden“, so der Hauptgeschäftsführer. Der jetzige Vorschlag könnte die bereits bestehende Verwirrung noch vergrößern.

© 320°/ek | 30.01.2017

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