Neue Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist in trockenen Tüchern. Nun wird die Umsetzung zeigen, ob die Verordnung besser greift als die alte Regelung. Der BDSV mahnt deshalb ein konsequentes Behördenhandeln an. Sonst sei die neue Verordnung wenig wert.

BDSV fordert Kehrtwende der Behördenpraxis


Die heutige finale Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung im Bundestag trifft auf Zustimmung des Stahlrecyclingverbands BDSV. „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen jetzt mit anspruchsvollen Recyclingvorgaben versehen hat. Es wäre kurzsichtig, wenn ein rohstoffarmes Land wie Deutschland darauf verzichten würde, vorhandene Recyclingpotenziale von Abfällen auszuschöpfen“, kommentierte BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson.

Nach Cossons Worten kann die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen noch in vielen Fällen intensiviert werden. Abfallerzeuger und Recyclingdienstleister sollten nun zügig gemeinsam adäquate Recyclinglösungen entwickeln. „Soweit die neue Gewerbeabfallverordnung die Zuführung der verbleibenden Gemische zu Vorbehandlungsanlagen oder Aufbereitungsanlagen verlangt, stehen die Recyclingunternehmen in der BDSV auch für die Errichtung dieser anspruchsvollen Anlagen prinzipiell zur Verfügung“, erklärte er.

Voraussetzung sei allerdings, dass dafür Planungs- und Investitionssicherheit besteht. „Es nutzt nichts, wenn die Anlagenkonfigurationen im Gesetz vorgegeben werden, der behördliche Vollzug der Zuführungs- und Aufbereitungspflicht jedoch nicht stattfindet“, betonte Cosson. „Nach Überzeugung der BDSV muss die bisherige Behördenpraxis eine komplette Kehrtwende vornehmen. Ohne klares, konsequentes und transparentes Behördenhandeln wird sich auch die novellierte Gewerbeabfallverordnung als bloßer Papiertiger herausstellen.“

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