Angeblicher Einspruch gegen Q1-Zahlen

Die Behauptung der Initiative GemIni, BellandVision habe Einspruch gegen die Q1-Zahlen erhoben, entspricht nicht den Tatsachen, stellt der Systembetreiber klar. Einen solchen Einspruch habe BellandVision nie erhoben. Auch DSD widerspricht der Darstellung von GemIni.

BellandVision weist Behauptung von GemIni zurück


Der Systembetreiber BellandVision hat klargestellt, dass er zu keinem Zeitpunkt Einspruch gegen die Q1-Zahlen erhoben hat. Darauf hat Geschäftsführer Thomas Mehl gegenüber 320° hingewiesen. Mehl reagierte damit auf ein Schreiben von GemIni, in dem es heißt, BellandVision und DSD hätten Einspruch gegen die Q1-Zahlen erhoben, weil sie die von anderen Systembetreibern eingereichten Testate wegen fehlender Anerkennung der Wirtschaftsprüfer nicht akzeptieren wollen. Das sei nicht richtig, betonte Mehl.

Auch die Behauptung bezüglich DSD stimmt offenbar nicht. „Wir haben keinen Einspruch eingelegt“, erklärt DSD auf Anfrage. Schließlich habe man selbst die Planzahlen für das erste Quartal 2015 am vergangenen Freitag veröffentlicht. Das hätte man sonst nicht getan, betont der Systembetreiber.

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