Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten

Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Herstellers gegen das Urteil des OLG Köln zugelassen. Grund: Erhebliche Beweise seien nicht berücksichtigt worden. Der Fall liegt nun wieder beim OLG.

BGH verweist Urteil an OLG Köln zurück


Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Plastiktüten-Hersteller Victor Güthoff & Partner (Victor Gruppe) geht in die nächste Runde. In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof als oberste Instanz einer Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) stattgegeben. Das Oberlandesgericht muss nun nachbessern.

In der Urteilsbegründung rügte der BGH, dass das OLG Köln die Beweisführung der Victor Gruppe nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Urteilsbegründung des OLG sei lediglich auf Basis einer Umfrage der DUH geführt worden, die jedoch nur acht Prozent der in Deutschland existierenden Kompostierbetriebe repräsentiere. Aufgrund der Ergebnisse behauptete der Umweltverband, dass die zum Teil aus Polymilchsäure (PLA)-bestehenden Bio-Tragetaschen der Victor Gruppe überwiegend nicht kompostierbar sind. Fast alle befragten Anlagen gaben damals an, Folien aus Biokunststoff auszusortieren und der Müllverbrennung zuzuführen, anstatt sie zu kompostieren wie der Slogan auf den Taschen implizierte.

Der Hersteller klagte daraufhin vor dem Landesgericht Köln auf Schadensersatz. Die Klage scheiterte Anfang 2014. Auch in der Berufung vor der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Köln, im September 2014 unterlag die Victor Gruppe gegen die Umweltorganisation. Dieses Urteil muss nun erneut geprüft werden.

„Für uns ist die Entscheidung des BGH ein extrem wichtiger Schritt hin zu einer Versachlichung der Debatte um biokompostierbare Tragetaschen und ein Signal zur Förderung nachhaltiger Technologien im Einzelhandel“, erklärte Ursula Weck, Geschäftsführerin der Victor Gruppe.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer sagte: „Bei dem jetzigen Vorgang handelt es sich lediglich um eine formale Sache zwischen den Gerichten; genauer um ein Gutachten, dass in der Urteilsbegründung des OLG Köln nicht auftaucht“. Er sei daher ausgesprochen guter Dinge, dass sich am eigentlichen Urteil nichts ändern wird.

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