EEG-Novelle

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle stößt auf harsche Kritik bei den Bioenergie-Verbänden. Ohne Anschlussregelung für bestehende Anlagen werde das Gesetz zu einem massiven Rückgang der Bioenergie-Kapazität führen, so die Sorge. Insbesondere Altholzanlagen seien gefährdet.

Bioenergie-Verbände pochen auf Anschlussregelung


Seit Wochen schon schlagen die verschiedenen Bioenergie-Verbände Alarm. Denn bei vielen Bestandsanlagen läuft die Förderung in den kommenden Jahren schrittweise aus, und bei fast allen dieser Anlagen besteht ohne eine Anschlussförderung die Gefahr, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter betrieben werden können.

Nach Auffassung der Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist daher eine konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) notwendig, damit die Bioenergie weiter Bestandteil der Energiewende sein kann. Doch die Sorgen der Bioenergie-Vertreter sind im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nicht gehört worden. Statt einer Anschlussregelung enthält der nun vorgelegte Referentenentwurf des BMWi lediglich die Skizzierung einer Verordnungsermächtigung, mit der zu einem späteren Zeitpunkt eine gemeinsame Ausschreibung für neue und bestehende Biomasseanlagen entwickelt werden soll. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, den jährlichen Zubau von Bioenergie-Anlagen bei 100 Megawatt zu deckeln.

In der Konsequenz bedeute dies Stillstand und Abbau statt einer sinnvollen Weiterentwicklung der Bioenergie, so die Kritik der Verbände. Denn die im Gesetz vorgesehenen 100 Megawatt an jährlicher neuer Leistung bedeuteten einen massiven Rückbau, weil gleichzeitig ab 2020 etwa 400 MW pro Jahr aus der Förderung herausfallen. Mit den vorgesehenen Regelungen würde die Bioenergie-Leistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 Prozent abgebaut, so die Bioenergie-Verbände.

Kosteneinsparungen durch Biogasnutzung

Dabei werde die Bioenergie dringend für den weiteren Fortgang der Energiewende gebraucht. In einem optimierten, auf flexible Stromproduktion ausgerichteten Anlagenpark könnte die Biogasnutzung im Jahr 2030 zu bundesweiten Kosteneinsparungen von 500 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich zu einer Grundlaststromproduktion führen. Zu diesem Schluss kommt eine jüngst veröffentlichte Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesytemtechnik (Fraunhofer IWES). Diese Rolle zum Ausgleich der schwankenden Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie pro Jahr könnte die Bioenergie mit Verabschiedung des novellierten EEG praktisch nicht mehr wahrnehmen, warnen die Verbände

Die Bioenergie-Verbände und der DBV fordern daher eine gesetzlich verankerte Wahrung des derzeitigen Bestands der Stromproduktion aus Biomasse. „Der bisherige EEG-Referentenentwurf enthält nur Leitplanken für eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht, die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen eigenmächtig festzulegen. Wir benötigen hingegen schon im Gesetz klare Regeln, um die Bioenergie mit ihren Vorteilen zum Zuge kommen zu lassen“, sagt Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas.

Insbesondere Altholzanlagen bedroht

Zudem müssen für alle Bioenergie-Technologien mit der laufenden Novelle adäquate Anschlussregelungen eingeführt werden, so die Forderung. Dies gelte insbesondere auch für die Altholzanlagen, die bereits in wenigen Jahren aus dem ersten EEG-Vergütungszeitraum auslaufen. Laut aktuellem EEG-Entwurf sieht das BMWi bei diesen Anlagen keinen Handlungsbedarf. „Das BMWi scheint davon auszugehen, dass sich unsere Altholzkraftwerke auch ohne Weiterbetriebs-Perspektive im EEG am Markt halten werden. Diese Markteinschätzung ist aber falsch“, sagt Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des FVH. „Vielmehr droht mittelfristig ein ernstzunehmendes Entsorgungsproblem für bis zu fünf bis sechs Millionen Tonnen Altholz jährlich, wenn die Altholzkraftwerke neben der Energieerzeugung ihre bedeutende Aufgabe als Verwertungsanlagen für Holzabfälle nicht mehr wahrnehmen können.“

In den vergangenen Wochen hatte es kompromissorientierte Vorschläge seitens der Bundesländer gegeben. So befürworten beispielsweise Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz einen realen Zubau von 100 MW netto, ebenso wie eine Staffelung von Bioenergie-Ausschreibungen nach Größen- und Einsatzstoffklassen. „Die zielführenden Vorschläge der Bundesländer, des Bundeslandwirtschaftsministeriums und aus dem Bundestag müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden“, sagt der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling.

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