Qualität erfasster Bioabfälle

Fremdstoffe im Bio- und Grüngut erschweren den Verwertungsprozess und beeinträchtigen die Qualität. Der BDE will nun gegensteuern und fordert, eine sortenreine Erfassung in der Ausschreibung festzulegen. Abfallerzeuger sollen sanktioniert werden können.

Biomüll: BDE will sortenreine Erfassung in Ausschreibungen verankern


Aus Bio- und Grüngut lassen sich hochwertige Komposte und Gärprodukte erzeugen – sofern sie frei von Verunreinigungen wie Glas, Metall und Kunststoff sind. Der private Entsorgerverband BDE regt deshalb in einer schriftlichen Empfehlung an, bereits in der Ausschreibung eine sortenreine Erfassung von Bio- und Grüngut zu verankern. So könne eine hohe Qualität der Komposte und Gärprodukte sichergestellt werden.

Schon ein Fremdstoffanteil von mehr als einem Prozent führt laut BDE zu einem Mehraufwand im Verwertungsprozess. In solchen Fällen sollten sich Anlieferer beziehungsweise der Abfallerzeuger und der Anlagenbetreiber über die Kosten für den Mehraufwand einigen. Steigt die Verunreinigung auf drei Prozent und mehr, so könne auch die Qualität des Endproduktes leiden, erklärt der BDE. In diesen Fällen müsse dem Verwerter die Möglichkeit eingeräumt werden, stark verunreinigte Lieferungen abweisen zu können.

„Qualität auf jeder Wertschöpfungsstufe zu gewährleisten, liegt im Interesse aller Entsorger: Regelungen zur sortenreinen Erfassung von Bio- und Grüngut dienen also einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft. Daher empfiehlt der BDE, sich auf geeignete Maßnahmen zu verständigen“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Denkbar sind zum einen Regelungen für den Mehraufwand und den Umgang mit stark verunreinigten Sammelmengen. Zum anderen sollten die Auftraggeber alle zwei Jahre kontrollieren. Wird eine minderwertige Bio- und Grüngutqualität der Lieferungen festgestellt, muss sofort reagiert werden. Die Abfallerzeuger könnten gezielt informiert, kontrolliert und auch sanktioniert werden“, so Kurth.

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