Lkw-Maut

Ab 1. Juli 2018 gilt für große Lkw auf allen Bundesfernstraßen eine Mautpflicht. Bislang war unklar, wie hoch die Gebühr ausfällt. Nun herrscht Klarheit – zumindest vorerst.

Bis auf weiteres keine Mauterhöhung


In gut fünf Monaten sind für Lkw ab 7,5 Tonnen auf allen bundesdeutschen Fernstraßen Mautgebühren fällig. Allerdings war bislang ungewiss, welchen Betrag die Unternehmen für die Nutzung der insgesamt 40.000 Kilometer Straße ab 1. Juli 2018 zahlen müssen. Das Bundesverkehrsministerium sagt nun: Die Mautsätze bleiben vorerst unverändert. Grund sei die noch andauernde Regierungsbildung.

Die Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums ist die Reaktion auf eine Anfrage der Branchenverbände BDSV, bvse und VDM. Wie die Verbände hervorheben, ist Deutschland gemäß der einschlägigen EU-Richtlinie bei der Festlegung der Mauthöhe nicht autonom. Die Maut müsse sich auf die Kosten beziehen, die ein Lkw verursacht, wenn er öffentliche Straßen nutzt. Dies werde durch ein wissenschaftliches Wegekostengutachten festgestellt.

Das bisher zugrundeliegende Wegekostengutachten betrachtete den Zeitraum 2013 bis 2017. Eine Neubewertung wäre also nun eigentlich fällig. Von dieser Aufgabe hat das Bundesverkehrsministerium aber nun offensichtlich Abstand genommen. Das Bundesverkehrsministerium verweist hierzu auf die noch ausstehende Regierungsneubildung. Bis zum 1. Juli 2018 könne kein Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz mehr erlassen werden.

Folglich werden die bisherigen Mautsätze vorerst weiter gelten. Derzeit sind für einen Lkw mit drei Achsen und einem Motor nach Euro-6-Norm insgesamt 12,1 Cent je gefahrenen Kilometer fällig. Doch dabei werde es nicht bleiben, glauben die Verbände BDSV, bvse und VDM: „Mit einer Mautänderung ist zu rechnen – aber mit dem Gesetzgebungsverfahren wird erst begonnen, wenn eine neue Regierung handlungsfähig ist.“


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[su_spoiler title=“Die Maut auf einen Blick“]

  • Die neue Mautpflicht gilt ab 1. Juli 2018.
  • Betroffen sind Lkw mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen.
  • Ausgenommen sind Lkw mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
  • Ebenfalls ausgenommen sind Fernbusse sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr, die nicht schneller als 40 km/h fahren können.
  • Die Mauthöhe bleibt vorerst unverändert.
  • Im Jahr 2016 standen aus der Lkw-Maut rund 4,6 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung.

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© 320°/bs | 22.01.2018

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