Gebührenverordnung zum ElektroG

An den Kosten für die Stiftung ear werden sich künftig auch die optierenden öffentlich-rechtlichen Entsorger beteiligen müssen. Das sieht der aktuelle Entwurf des Bundesumweltministeriums für die Gebührenverordnung zum ElektroG vor. Das Ministerium kommt damit einer Forderung der Hersteller nach.

BMUB-Entwurf bittet auch örE zur Kasse


Die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE), die E-Schrott in Eigenregie sammeln, verwerten und vermarkten, müssen sich auf zwei neue Gebührentatbestände einstellen. Wie aus dem aktuell vorgelegten BMUB-Referentenentwurf für einer Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro-GGebV) hervorgeht, werden künftig für die Entgegennahme und Prüfung der Optierungsanzeige 51,80 Euro fällig, und zwar je Sammelgruppe und Anzeige.

Darüber hinaus werden die örE auch für einen etwaigen Sonderaufwand der Stiftung ear bei der Übermittlung von Meldungen oder Anzeigen finanziell aufkommen müssen. Diese extra Gebühr werden die örE dann zahlen müssen, wenn sie die Daten außerhalb des elektronischen Datenverarbeitungssystems der Stiftung ear übermitteln. Je nach erforderlichem Bearbeitungsaufwand können hierfür zwischen 35,10 und 1.403,50 Euro fällig werden.

Die geplanten Gebühren dürften auf Kritik der Kommunen stoßen. Im vergangenen Jahr hatte der VKU eine solche Gebühr zulasten der Kommunen klar abgelehnt. Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten hingegen dürften es begrüßen, dass sich auch die örE an den Kosten für die Stiftung ear beteiligen müssen. Denn die Produzenten sehen sich durch die steigende Zahl der Optierungen durch örE doppelt bestraft. Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) hatte bereits vor zwei Jahren moniert, dass die Hersteller nicht nur um die Altgeräte enteignet würden, die sie ordnungsgemäß bei der Stiftung ear registriert hätten. Die Kommunen würden zudem von den hohen Rohstoffpreisen bei den gefragten Sammelgruppen profitieren, während die Hersteller die Kosten für das Recycling der übrigen Geräte tragen müssten. Damit verlören die Hersteller den Zugriff auf die Altgeräte, deren Recycling sie finanzieren.

Steigende Abfallgebühren nicht auszuschließen

Dass die örE die neuen Gebühren an die Verbraucher weitergeben und die Abfallgebühren steigen werden, ist nicht ganz auszuschließen. Ob und in welchem Maße eine Umlage der Gebühren in die Verbraucherpreise oder Abfallgebühren der örE erfolge, sei aber von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängig, unter anderem von der Wettbewerbsintensität auf den jeweiligen Märkten, wie das BMUB in seinem Entwurf schreibt. Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die insgesamt entstehenden Kosten durch die Gebühren verglichen mit der gesamten Wertschöpfung der Unternehmen und örE so gering seien, dass eine mögliche Umlage der Gebühren für das gesamtwirtschaftliche Preisniveau zu vernachlässigen ist.

Die Neufassung der Gebührenverordnung ist durch die neuen Regelungen im ElektroG nötig geworden. Daher kommt es über die örE-Gebühren hinaus zu einigen weiteren neuen Gebühren, beziehungsweise zu einer Zusammenführung bisheriger Gebühren. Daher kommt es zu einigen Verschiebungen in den jeweiligen Gebührenhöhen. Die Gesamtbelastung der Wirtschaft bleibt jedoch unverändert, betont das BMUB.

Stellungnahmen zum Entwurf der ElektroGGebV können bis zum 14. August an das BMUB abgegeben werden.

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