bvse-Altkunststofftag

Der Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz wird kommen. Das hat BMUB-Abteilungsleiter Helge Wendenburg beim bvse-Altkunststofftag bestätigt. Im Herbst soll es soweit sein – auch wenn viele Details noch offen sind.

BMUB kündigt Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz an


Der für Abfallwirtschaft zuständige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium (BMUB), Helge Wendenburg, hat heute beim bvse-Altkunststofftag keine Zweifel aufkommen lassen: „Im Herbst werden wir gemeinsam über den ersten Entwurf des Wertstoffgesetzes diskutieren können.“ Wie der Arbeitsentwurf im Detail aussehen soll, konnte Wendenburg nur teilweise konkretisieren. „Viele Punkte sind zurzeit noch in der Diskussion.“

Eines der kontroversen Themen ist die Festlegung von neuen Verwertungsquoten. Dass diese besonders für Kunststoffe höher ausfallen sollen als die jetzigen 36 Prozent in der Verpackungsverordnung, steht auch für den BMUB-Vertreter fest. Vorstellbar seien durchaus Größenordnungen von etwa 60 Prozent. Strittig sei aber die Frage, worauf sich die 60 Prozent beziehen sollen. Auf die in Verkehr gebrachte Menge? Auf die erfasste Menge? Oder auf den Input oder Output bei den Sortieranlagen? Um möglichst realitätsabbildende Größenbezüge zu schaffen, wurden laut Wendenburg sogar Mathematikprofessoren mit dem Thema beauftragt. Das Ergebnis soll dann auch als Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten gelten, da bisher die Bezugsgrößen für die Quoten sehr unterschiedlich definiert werden.

Bedenken des Kartellamts

Unstrittig ist hingegen nach Angaben des BMBU-Vertreters, dass es eine Zentrale Stelle geben wird, die in der Wirtschaft angesiedelt wird. „Viele können sich vorstellen, dass wir auch die Ausschreibungen über die Zentrale Stelle machen, aber da gibt es noch Bedenken seitens des Bundeskartellamts, dass hier zu viel Macht in der Hand der Hersteller und Vertreiber liegt.“

Weitgehende Einigkeit besteht hinsichtlich der Lizenzierungsentgelte für die in Verkehr gebrachten Waren – sowohl für Verpackungen als auch für die stoffgleichen Nichtverpackungen. Für die Erhebung der Entgelte sollen die Dualen Systeme verantwortlich sein. Bei der Festlegung der Höhe der Lizenzentgelte plant das BMUB laut Wendenburg, sich an der „Recyclingfähigkeit der Waren zu orientieren, um das Recycling zu stärken.“ Wie die Recyclingfähigkeit bestimmt werden kann, dafür werden derzeit Ideen aus der Wirtschaft gesammelt, erklärte er.

Beim Thema Aufgabenverteilung zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft für die Sammlung der Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ließ sich Wendenburg nicht in die Karten schauen. „Hierzu sind die Diskussionen noch nicht abgeschlossen“, sagte er. Nach Informationen von 320° haben sich am Montagabend Vertreter von CDU, SPD und BMUB auf die strittige Frage der Organisationsverantwortung für die Sammlung geeinigt. Demnach soll die Zuständigkeit bei den Dualen Systemen liegen. Die Kommunen sollen im Gegenzug weitgehende Einflussrechte zugewiesen bekommen. Welche genau das sind, ist noch offen. Das wollen die Beteiligten noch in dieser Woche in einem weiteren Treffen diskutieren und klären.

© 320°/ek | 10.06.2015

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