Neuer Leitfaden

In Brandenburg werden Recyclingbaustoffe kaum genutzt – es fehlt die Nachfrage. Oft liegt es am fehlenden Wissen öffentlicher Auftraggeber. Ein neuer Leitfaden soll die Wissenslücke füllen.

Brandenburg will RC-Baustoffe bevorzugen


Öffentliche Auftraggeber in Brandenburg dürfen bei Ausschreibungen im Hochbau ein Zuschlagskriterium für den Einsatz von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) definieren. Im Tiefbau dürfen sie ferner den Einsatz vor RC-Beton verlangen. Das geht aus dem neuen Leitfaden „Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau‐ und Abbruchabfällen“ des Landesumweltministeriums hervor.

Ziel des Papiers ist es, den Einsatz von RC-Baustoffen bei öffentlichen Bauvorhaben zu fördern und dabei die Auftraggeber mit Informationen und Vorgaben zu unterstützen. Jährlich fallen in Brandenburg etwa 3,5 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon werden etwa 173.000 Tonnen ohne Deponiebau und Verfüllung entsorgt, 2,37 Millionen Tonnen in Bauschuttaufbereitungsanlagen behandelt, 460.000 über Deponiebaumaßnahmen entsorgt und 230.000 übertägig verfüllt.

Ein Grund, warum Recyclingbaustoffe kaum genutzt werden, sieht der Leitfanden in der unzureichenden Nachfrage. Häufig sei in der öffentlichen Vergabe explizit Natursteinmaterial gefordert. Das soll der Leifanden ändern.

Unterschiedliche Vorgaben für Hoch- und Tiefbau

Wie die Autoren eingangs erläutern, konzentriert sich das Papier auf die Fraktion Bauschutt im Hoch- und Tiefbau – Asphaltrecycling wird nicht behandelt. Da sich die Vorgaben für Hoch- und Tiefbau teilweise unterscheiden, werden die beiden Maßnahmen getrennt erläutert. Zunächst werden die allgemeinen rechtlichen Grundlagen wie Vergaberecht, das Bauprodukte-Recht und das Kreislaufwirtschaftsrecht erläutet. Dabei wird jeweils auch auf vorhandene Unterschiede im Landesrecht Brandenburg eingegangen. So sieht das Brandenburgische Landesabfallrecht vor, dass die öffentliche Hand umweltschonenden Erzeugnissen den Vorzug geben soll.

In einem weiteren Kapitel werden die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben für Hoch- und Tiefbau beschrieben. Der Umgang mit RC-Baustoffen im Straßenbau wird in Brandenburg durch die brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling‐Baustoffe im Straßenbau geregelt. Darin wird beschrieben, welche Regeln zum Ausbau, zur Aufbereitung, Herstellung, Prüfung, Annahme und Auslieferung sowie zum Einbau von rezyklierten Gesteinskörnungen gelten.

Laut Leitfaden sind diese Vorgaben strenger als die Vorgaben in den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau“ (TL Gestein-StB). So sind beispielsweise anstelle von 30 Masseprozent nur 10 bis 20 Masseprozent Anteil an Klinker, Ziegel und Steinzeug zugelassen.

Gesteinsproduzent soll Umweltverträglichkeit nachweisen

Auch im Hochbau listet der Leitfaden neben den geltenden Gesetzen und Regeln die bau- und umwelttechnischen Anforderungen sowie die Vergabekriterien auf. Hier gibt es keine Spezifikationen für Brandenburg, der Einsatz ist auf europäischer Ebene aus bautechnischer Sicht harmonisiert. Die Umweltverträglichkeit muss der Gesteinsproduzent nachweisen und soll durch Fremdüberwachung geprüft werden.

In einem abschließenden Kapitel erläutert der Leitfaden, wie die Vergabeunterlagen genau auszusehen haben. Welche Projekte mit RC-Baustoffen bereits abgeschlossen sind und wie die Anforderungen an die Beschaffenheit des Sekundärmaterials aussehen könnten, erläutern die Autoren ausführlich in einem Anhang.

© 320°/ek | 23.02.2017

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