Anhörung

Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung ist knapp einen Monat alt. Vergangene Woche hatten die Branchenverbände Gelegenheit, in einer mündlichen Anhörung im Bundesumweltministerium ihre Meinung zu äußern. Sie mahnen einen zügigen Abschluss an.

Breite Zustimmung zur Mantelverordnung


Heute (6. März) endet die Anhörungsfrist zum neuen Referentenentwurf der Mantelverordnung. Am vergangenen Donnerstag kamen die betroffenen Kreise im Bundesumweltministerium zusammen, um den Entwurf zu diskutieren. Die ersten Reaktionen sind positiv, beinhalten allerdings auch Forderungen.

Mit der Mantelverordnung sollen Umweltanforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich geregelt werden. Infolgedessen werden eine Ersatzbaustoffverordnung eingeführt sowie Bodenschutz- und Altlastenverordnung neu gefasst. Zudem müssen Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung angepasst werden.

Einheitliche Regelung gefordert

Die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) und die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) begrüßten in der Anhörung den Entwurf. „Es ist dringend notwendig, dass der derzeit unbefriedigende Regelungszustand durch die geplante bundeseinheitliche Verordnung verbessert wird“, sagte ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Ähnlich formulierte es bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock auf dem Mineraliktag Ende Februar in Würzburg: „Wir brauchen ein einheitliches und abgestimmtes Regelwerk für ganz Deutschland.“ Der bisherige Flickenteppich unterschiedlichster Länderregelungen und die auch dadurch bedingte Rechtsunsicherheit müsse jetzt bald ein Ende finden.

Auch der Entsorgerverband BDE, die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) begrüßten den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie bewerteten es als positiv, „dass der Referentenentwurf die Grundwasserverordnung nicht mehr beinhaltet und damit auf die Verrechtlichung der sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwerte verzichtet.“

Ausgestaltung von großer Bedeutung

Die betroffenen Verbände sehen die Mantelverordnung grundsätzlich als Chance. Gleichwohl bestehe mit Blick auf die Ersatzbaustoffverordnung weiterer Handlungsbedarf. So fordert der BDE, die Harmonisierung zum Deponierecht erneut zu prüfen. Darüber hinaus solle die Mantelverordnung ihre Praxistauglichkeit immer wieder beweisen. „Denkbar ist eine Überprüfungsklausel oder ein Runder Tisch mit allen relevanten Akteuren, um auf Auswirkungen der Verordnung und mögliche Stoffstromverschiebungen zu reagieren“, meinte BDE-Präsident Peter Kurth.

Einmal mehr wiesen die Branchenvertreter auf die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen hin. Michael Stoll, Vorsitzender des BRB, sagte: „Wir können in der Branche nur Akzeptanz schaffen, wenn der Verordnungsgeber die umfangreichen Lieferscheinpflichten der Ersatzbaustoffverordnung, die notwendig für den Einsatz ressourcenschonender Recyclingprodukte sind, vereinfacht.“ Umweltgerechtes und hochwertiges Recycling benötige praktikable Vorgaben, um am Markt erfolgreich zu sein. „Für reibungslose Abläufe bedarf es einer ausdrücklichen Pflichtenzuweisung des Bauherren als Abfallerzeuger und -besitzer zur Vorerkundung auf der Baustelle“, ergänzte GVSS-Vorstandsvorsitzender Christoph Hohlweck.

In die gleiche Richtung geht die Forderung von Baustoff-Recycling-Bayern-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer auf dem bvse-Mineraliktag. „Es müssen zukünftig erheblich mehr Recyclingbaustoffe, insbesondere von der öffentlichen Hand, eingesetzt werden. Das betrifft sowohl den Tiefbau, aber auch den Hochbau.“ Dabei müssten alle RC-Qualitätsstufen, abhängig vom Einsatzzweck, berücksichtigt werden.

Des Weiteren forderte Schmidmeyer, dass die Bundesländer die in der Bundesbodenschutzverordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln konsequent ausschöpfen müssten, um die Verfüllung von gering belastetem Bodenaushubmaterial zu ermöglichen. Fällt die Verfüllung in Gruben, Brüchen und Tagebauen weg, befürchtet der bvse massive Entsorgungsengpässe. Gleiches gilt für mineralische Abfälle, die künftig nicht verwertet werden dürfen und damit Richtung Deponie wandern. Das Bundesumweltministerium rechnet mit jährlich circa 13 Millionen Tonnen Material zusätzlich und erwartet spätestens im Jahr 2026 in ganz Deutschland erhebliche Probleme.

Zügiger Abschluss

Auch IGAM und ITAD äußern in ihrer Stellungnahme Forderungen. Trotz bundeseinheitlicher Regelung, „bedarf es vor allem angemessener Regelungen, die auch regionalen Besonderheiten Rechnung tragen“, heißt es. Für die Aufbereiter von Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen (HMVA) seien vor allem die neu eingeführte Mindesteinbaumenge von 100 Kubikmeter sowie die streng formulierten Anzeigepflichten im Vorlauf zum Einbau kritisch. Gut sei hingegen die Einführung einer HMVA-Materialklasse 1 mit anspruchsvollen Schadstoffgrenzwerten.

Unterm Strich hoffen die Verbände nun auf einen zügigen Abschluss des Verordnungsprozesses. Denn Eile ist geboten, um die Mantelverordnung noch vor der Bundestagswahl im September auf den Weg zu bringen.

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