Neue Registrierungspflicht

Für Abfalltransporte nach Italien könnte künftig an der italienischen Grenze Schluss sein. Schuld ist eine umständliche Registrierungspflicht für Transportunternehmen. Bis 13. Februar 2017 müssen sich ausländische Firmen registrieren. Nur: Bislang ist das noch keinem gelungen.

Bürokratie gefährdet Abfallexporte nach Italien


Albo Nazionale Gestori Ambientale klingt eigentlich nicht nach einem Problem für die deutsche Abfallwirtschaft. Das Nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe in Italien könnte aber indirekt zu einem werden. Der Grund: Bis 13. Februar 2017 müssen sich alle Transportunternehmen registrieren, die Altmaterialien nach Italien importieren wollen. Aber so einfach ist das gar nicht.

Denn bisher ist es noch keinem ausländischen Unternehmen gelungen, die Registrierung abzuschließen, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Entsorgerverband bvse und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) beklagen. Demnach hätten von den bisher etwa 1.300 nicht italienischen Transportunternehmen bis heute lediglich ein Prozent einen Antrag gestellt. Die Anträge seien aber bis dato noch nicht endgültig beschieden.

An der Realität vorbei

Sollten sich das nicht ändern, könnte womöglich die Einfuhr von Altmaterialien (insbesondere von Altmetallen) nach Italien ab dem Frühjahr 2017 völlig Erliegen kommt, befürchten die Verbände. Sie haben vor allem vier Probleme bei der Registrierung in das Albo Nazionale Gestori Ambientale ausgemacht:

  • Für jeden gesetzlichen Vertreter muss nachgewiesen werden, dass er nicht entmündigt ist. Ein solcher Nachweis istzwar in Italien mühelos zu erbringen, außerhalb von Italien jedoch wird dieser Nachweis von keinem Amt ausgestellt. Die Verbände schlagen daher vor, eine Formular zu erstellen analog zu den Regelungen für die Verantwortliche Person. Darin bestätigt selbige, dass sie unbeschränkt Rechtsgeschäfte ausführen kann und eine leitende Stellung bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann.
  • Es dürfen nur Fahrzeuge registriert werden, die im Eigentum des Antragstellers sind oder solche, die das Umweltministerium aufführt. Nach Angaben der Verbände führt das an der Realität vorbei. Denn es sei gängige Praxis, dass einzelne Logistikbereiche desselben Unternehmens in mehrere Tochterfirmen aufgegliedert seien. Um das zu lösen, sollten Zugfahrzeuge, Auflieger und eventuell Anhänger innerhalb des gleichen Konzerns eingesetzt werden können, unabhängig von der Zuordnung zu einzelnen Logistikgesellschaften innerhalb dieses Konzerns, empfehlen die Verbände.
  • Gehören die Fahrzeuge nicht zum Eigentum des Unternehmens (Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete und Gebrauchsleihe) müssen zu jedem Kennzeichen vollständige Vertragsunterlagen vorgelegt werden, welche die Eigentumsverhältnisse belegen. In der Vergangenheit wurden etwa Bestätigungen von Leasinggesellschaften abgelehnt, weil die Angaben unzureichend waren. BGL, bvse und VDM wollen in diesen Punkt künftig einen kurzen Nachweis. Dieser könnte wesentliche notwendige Informationen wie Identität der Leasinggeber oder Vermieter, Leasingnehmer oder Mieter sowie die Identifikationsmerkmale des Fahrzeugs/Auflieger enthalten. Die eindeutige Zuordnung wäre dann über den Abgleich mit den einzureichenden Kopien der Fahrzeugpapiere gewährleistet.
  • Für jeden Mitarbeiter des Antragstellers fordert das Umweltministerium Unterlagen über die Entrichtung der Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge. Hier weisen die Verbände darauf hin, dass damit damit eine unübersichtliche Anzahl von Nachweisen und Dokumenten verbunden wäre. Sie schlagen deshalb vor, eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ der jeweiligen Berufsgenossenschaft ( Trägerin der gesetzlichen Unfallsversicherung) als ausreichenden Nachweis anzuerkennen.

Die entsprechenden Vorschläge haben BGL, bvse und VDM heute (8. Dezember) in einem Brief an die Verantwortlichen im italienischen Umweltministerium gesendet. Darin bitten sie außerdem darum, die aktuell bestehende Registrierungsfrist (13. Februar 2017) für ausländische Unternehmen zu verlängern. In Anbetracht der bisher sehr niedrigen Anzahl von Registrierungen sei dies dringend geboten.

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