Mehr Recycling

Das geplante Verpackungsgesetz hat eine weitere Hürde genommen: Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf durchgewunken. Nun folgen Bundesrat und Bundestag.

Bundeskabinett beschließt Verpackungsgesetz


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Verpackungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. „Mit dem Verpackungsgesetz entwickeln wir die Verpackungsverordnung an den entscheidenden Stellen weiter“ zeigt sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zufrieden.

Die Ministerin betonte, dass künftig das Recycling gestärkt werde. Ferner müssten die Hersteller bei der Verpackung mehr an ökologische Aspekte denken. „Außerdem fördern wir die Einführung der Wertstofftonne, mit der noch mehr verwertbare Abfälle erfasst werden können. Dafür schafft das Gesetz die nötige Rechtssicherheit.“

Höhere Recyclingquoten

Laut Gesetzentwurf müssen die dualen Systeme künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen. So steigt zum Beispiel die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70 Prozent) und Glas (75 Prozent) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.

Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen zudem stärker an ökologischen Aspekten ausgerichtet werden. Das belohne jene Hersteller, die bei der Gestaltung von Verpackungen von Anfang berücksichtigen, wie diese recycelt werden können, erklärt das Bundesumweltministerium.

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb durch Ausschreibungen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Kommunen entscheiden über Sammlung

Wie die Abfallsammlung generell vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Abfälle gesammelt werden. Damit könnten Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden, erklärt das Ministerium.

Erleichtert werde zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Haushalte in Deutschland die Wertstofftonne.

Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Handel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet.

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