Dämmplatten-Entsorgung

Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Nun müsse die Abfallwirtschaft ihren Beitrag leisten, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen, erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Bundeskabinett verabschiedet HBCD-Moratorium


Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Der Beschluss sieht vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können. Die Regelung, die nach unmittelbar nach Verkündung in Kraft tritt, gilt für ein Jahr.

Um eine langfristige Lösung zu erreichen, will das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen. „Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen“, erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). „Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren Wärmedämmplatten sitzen bleiben.“

Hendricks fordert die Abfallwirtschaft auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. „Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr“, betonte sie.

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