Einsatz von Düngemitteln

Am Freitag hat der Bundesrat das neue Düngegesetz verabschiedet. Damit wird die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ende März folgt dann der nächste Schritt: Dann wird der Bundesrat über den Regierungsentwurf zur Novelle der Düngeverordnung abstimmen.

Bundesrat beschließt Düngegesetz


Am vergangenen Freitag (10. März) hat der Bundesrat dem geänderten Düngegesetz zugestimmt. Der neue Rechtsrahmen soll helfen, die Nitratsalzbelastung auf Ackerflächen und im Grundwasser zu reduzieren. Damit ist auch der Weg frei, um die Novelle der Düngeverordnung zu beschließen.

Mit dem Entwurf der neuen Düngeverordnung befasst sich der Bundesrat voraussichtlich am 31. März. Wie das Bundesumweltministerium bestätigt, lägen für die Ausschusssitzung bereits kritische Anträge vor. Inhaltlich gilt bisher der Kabinettsbeschluss vom 15. Februar. Dort wurde eine Obergrenze für den Stickstoff-Austrag von 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr festgeschrieben.

Diese Obergrenze soll auch für Gärreste von Biogasanlagen gelten. Für Komposte lautet der Vorschlag hingegen, die strenge Obergrenze zu lockern. Demnach können Landwirte innerhalb von drei Jahren insgesamt 510 Kilogramm Stickstoff pro Hektar über das Material ausbringen. Das entspricht pro Jahr rein rechnerisch einer durchschnittlichen Menge von 170 Kilogramm. Aber die Gesamtmenge kann flexibel auf die drei Jahre verteilt werden.

Darüber hinaus soll es möglich sein, die Obergrenze von 510 Kilogramm um maximal 10 Prozent zu überschreiten. Demnach können im ersten Jahr vier Prozent mehr Stickstoff bezogen auf die ausgebrachte Gesamtmenge in die Böden eingebracht werden, und im zweiten und dritten Jahr jeweils drei Prozent mehr.

Sollte der Entwurf zur Neufassung der Düngeverordnung den Bundesrat passieren, müssen die Inhaber von Biogasanlagen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Im Kabinettsbeschluss von Mitte Februar werden als Erfüllungsaufwand für die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr rund 1,2 Millionen Euro jährlich veranschlagt.

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