Beschluss der Länderkammer

Ein Wertstoffgesetz wäre ihm lieber gewesen, aber den Entwurf für das Verpackungsgesetz trägt der Bundesrat in den Grundzügen mit. Änderungswünsche haben die Länder gleichwohl. Ein Überblick über die Ergebnisse des Bundesrats-Votums.

Bundesrat stützt Entwurf des Verpackungsgesetzes


Die wichtigste Nachricht für alle Befürworter des Verpackungsgesetzes ist, dass der Bundesrat die Forderung des Umweltausschusses, das Verpackungsgesetz aufzugeben und das Projekt Wertstoffgesetz neu zu starten, zurückgewiesen hat. Der Umweltausschuss hatte gefordert, die Gespräche mit den Ländern wieder aufzunehmen, um gemeinsam mit den beteiligten Kreisen nach einer Lösung für ein umfassendes, integriertes Wertstoffgesetz zu suchen. Diese Forderung lehnte die Länderkammer bei ihrer Abstimmung am vergangenen Freitag ab.

Auch andere Kritikpunkte am Verpackungsgesetz fanden bei den Ländervertretern keine Mehrheit:

  • So wies der Bundesrat einen Passus zurück, wonach die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten der Wertstoffsammlung durch „erhebliche Einschränkungen und Zustimmungserfordernisse deutlich konterkariert“ werden.
  • Auch die Auffassung, dass die Kommunen mit dem Verpackungsgesetz künftig nicht eigenständig über die Wertstofftonne entscheiden könnten, teilt er nicht.
  • Die Gefahr einer „vollständigen Privatisierung der Wertstofferfassung“ sieht er nicht.
  • Er teilt auch nicht die Kritik an Regelungen zur Zentralen Stelle und zur ökologischen Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte.
  • Die Länderkammer sieht keine Notwendigkeit, die Fraktion Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Bereich der dualen Systeme herauszunehmen.
  • Die Forderung nach Weiterentwicklung der Lizenzentgelte hin zu einer Ressourcenabgabe weist der Bundesrat ebenfalls zurück.

Änderungsbedarf haben die Länder hingegen hinsichtlich der Pfandregelungen:

  • So teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die vorgesehenen Pfand- und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen den „unbefriedigenden“ Status quo der Verpackungsverordnung fortschreiben würden. Er fordert, dass sich die Pfandpflicht künftig nicht mehr an den sachfremden Kriterien der Größe oder am Inhalt der Getränkeverpackungen orientiert, sondern an der Art des Materials der Verpackung.
  • Zur Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrweg fordert der Bundesrat eine deutliche Kennzeichnung direkt auf der Verpackung selbst. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschilderung an den Ladenregalen kritisiert er als nicht ausreichend. Verbraucher müssten in die Lage versetzt werden, aufgrund einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung eine bewusste Entscheidung zwischen Ein- und Mehrwegpackungen zu treffen.
  • Verbesserungsbedarf sieht der Bundesrat zudem auch an der geplanten zentralen Stelle für ein Verpackungsregister und an den Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den dualen Systemen.

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Kostenbeteiligung der Systeme an der Erfassung von Verpackungen auf kommunalen Wertstoffhöfen auf Altglasverpackungen auszudehnen. Bislang fallen hierunter nur Verpackungen aus Kunststoff und Metall sowie Verbundverpackungen.

Nach dem Beschluss des Bundesrats wird sich nun die Bundesregierung mit der Stellungnahme der Länder befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat dann abschließend über das Vorhaben.

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