Abschließende Lesung

Es fehlt nicht mehr viel, und dann ist auch das Verpackungsgesetz in trockenen Tüchern: Der Bundestag hat am Donnerstag einer geänderten Fassung des Gesetzes zugestimmt. Nun wird es darauf ankommen, ob der Bundesrat sich zufrieden gibt.

Bundestag beschließt Änderungen am Verpackungsgesetz


Der Bundestag ist den Kommunen gestern Abend einen bedeutenden Schritt entgegengekommen. In der abschließenden Lesung zum Verpackungsgesetz hat die Mehrheit der Regierungskoalition für eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses gestimmt, der einige Änderungen am Verpackungsgesetz mit sich bringt. Die Fraktionen der Grünen und Linken stimmten dagegen.

Zu den wesentlichen Änderungen zählt eine Korrektur des Paragrafen 22, der die Abstimmung zwischen Kommunen und dualen Systemen regelt. Mit der gestern beschlossenen Regelung dürfen Kommunen den dualen Systemen bestimmte Maßnahmen zur Ausgestaltung der Sammlung bereits dann vorgeben, wenn diese „geeignet“ sind. Bislang mussten die Vorgaben „erforderlich“ sein. Zu den Maßnahmen zählen die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Sammelbehälter sowie die Häufigkeit der Leerungen. Dadurch wird es Kommunen deutlich leichter fallen, ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Außerdem wurde eine zusätzliche Regelung zum Mengenstromnachweis aufgenommen. Demnach müssen die Entsorgungsnachweise, die dem Mengenstromnachweis zugrunde liegen, mindestens den Auftraggeber, das beauftragte Entsorgungsunternehmen sowie die Masse der entsorgten Abfälle unter Angabe des Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung enthalten.

Zielvorgabe für Mehrweganteil

Darüber hinaus wird in der korrigierten Fassung auch explizit das Ziel einer Mehrwegquote von 70 Prozent aufgenommen. „Ziel ist es, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen“, heißt es nun im Gesetz. Obendrein wird die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen (mindestens 50 Prozent) erweitert. Ein Pfand auf Weinflaschen wird es nicht geben.

In separaten Entschließungen macht der Bundestag deutlich, dass die Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen sorgfältig beobachtet und kritisch bewertet wird. Mit ökobilanziellen Untersuchungen sollen weitere Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen evaluiert werden.

Ferner fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Paragrafen 22 (Abstimmung zwischen Kommunen und dualen Systemen) sowie die Arbeitsweise der Zentralen Stelle zu evaluieren. Bis spätestens 31. Dezember 2022 soll die Bundesregierung dem Bundestag über das Ergebnis berichten.

Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens ist nun erneut der Bundesrat am Zug. Eine Zustimmung der Länder ist jedoch nicht erforderlich, weil das Verpackungsgesetz kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz ist. Folglich kann der Bundesrat lediglich Änderungswünsche äußern und in letzter Konsequenz den Vermittlungsausschuss anrufen. Ob es soweit kommen wird, erscheint eher unwahrscheinlich, auszuschließen ist es jedoch nicht.

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