Ergebnisse der Bundestagssitzung

Der Bundestag hat am Donnerstag der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Dabei wurden auch die Änderungsvorschläge des Umweltausschusses angenommen. Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick.

Bundestag stimmt Novelle des ElektroG zu


Gegen 19 Uhr war es dann soweit. Nach rund einer Stunde Debatte verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Novelle des ElektroG. Dabei stimmten die Vertreter der Regierungskoalition der geänderten Version zu, die der Umweltausschuss des Bundestags zuvor erarbeitet hatte. Bündnis 90/Die Grünen und die Linken hatten das Papier wenig überraschend abgelehnt.

Neben kleinen Umformulierungen betreffen die Änderungsvorschläge unter anderem den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Mitteilungspflichten der Kommunen. Wir haben die wichtigsten Änderungen am Gesetzesentwurf des ElektroG für Sie zusammengefasst:

  • Im Falle der Optierung kann der öffentlich-rechtliche Entsorger monatlich angeben, welche Geräte er an die Erstbehandlungsanlage abgegeben hat. Im ursprünglichen Entwurf war die Meldung „unverzüglich“ gefordert worden. Der Kommunalverband VKU begrüßte die Änderungen bereits im Vorfeld: Die monatliche Regelung sei „weit weniger bürokratisch“.
  • Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass Altbatterien und –akkumulatoren, die nicht fest im Gerät eingebaut sind, bei der Abgabe durch den Endnutzer entfernt werden müssen. Da aber bei der Wiederverwendung die Energieträger von Bedeutung sind, können nun die Batterien im Gerät belassen werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorger für die entsprechende Sammelgruppe optiert und für die Wiederverwendung eigene Container aufgestellt hat.
  • Falls die Geräte wiederverwertet werden, sollen die personenbezogenen Daten auf den Geräten besser geschützt werden. Dies soll im Rahmen einer Verordnungsermächtigung geschehen.
  • Nachtspeicherheizgeräte müssen nach dem Willen des Bundestags separat gesammelt werden. Der Umweltausschuss fordert, dass das nur für diejenigen Geräte gilt, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten. Alle anderen Nachtspeichergeräte können in Gruppe 1 gesammelt werden.
  • Ebenfalls separat gesammelt werden sollen Altgeräte, in denen Lithium-Ionen-Akkus oder –batterien verbaut sind. Dadurch sollen auch die gefahrgutrechtlichen Anforderungen an den Transport leichter erfüllt werden können.
  • Hersteller und Vertreiber müssen künftig auch dann Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn ein privater Haushalt sich ein gleichwertiges Gerät nach Hause liefern lässt. Der Käufer muss aber schon bei Vertragsabschluss dem Vertreiber mitteilen, dass das Altgerät bei ihm abgeholt werden soll.
  • Altgeräte, die im Gewerbe anfallen, sollen strenger vom E-Schrott aus privaten Haushalten getrennt werden. So soll der öffentlich-rechtliche Entsorger die gewerblich anfallenden Mengen nur dann zurücknehmen müssen, wenn sie in „Beschaffenheit und Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind“. Der übrige gewerbliche E-Schrott muss vom Hersteller entsorgt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah diese Einschränkung nicht vor.

In die Debatte hatten die Grünen auch einen Entschließungsantrag eingebracht und darin unter anderem erneut ein Pfandsystem für Handys gefordert. Außerdem wollten die Grünen, dass in dem Gesetz klare Vorgaben für das Produktdesign in Hinblick auf Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit gemacht werden. Darüber hinaus sollte es Zielvorgaben für die Wiederverwendung der Altgeräte geben und die Gewährleistungspflichten ausgeweitet werden. Der Antrag wurde von SPD sowie CDU/CSU abgelehnt.

Nach dem Bundestagsbeschluss wird sich der Bundesrat bereits am 10. Juli 2015 abschließend mit dem Gesetz befassen. Danach tritt es in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten 9 Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

© 320°/ek | 02.07.2015

Mehr zum Thema
Mehr Rezyklate, weniger Plastik: Was Apple bislang erreicht hat
Einweg-E-Zigarette mit abnehmbarem Akku
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
iPhone-Reparatur: Apple lässt gebrauchte Originalteile zu 
Künstliche Intelligenz soll Elektroaltgeräte analysieren