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Der Entwurf des Verpackungsgesetzes schwenkt auf die Zielgerade ein: Der Bundestag hat das Gesetzesvorhaben zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Bundestag überweist Verpackungsgesetz in die Ausschüsse


Das Verpackungsgesetz bewegt sich in Richtung Zielgerade. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag den Gesetzesentwurf nach der ersten Lesung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bezeichnete den Entwurf als „ehrlichen Kompromiss“, die neuen Regelungen seien „zweifellos überfällig“. Auch die umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen legten während der Debatte nochmals ihre Position dar. Die Linke und die Grünen lehnten den Entwurf ab, die CDU warb um Zustimmung. Auch SPD-Sprecher Michael Thews sieht die Notwendigkeit für ein Verpackungsgesetz, sprach sich aber auch dafür aus, in der folgenden parlamentarischen Beratung weitere Nachbesserungen zugunsten der Kommunen zu prüfen.

Nach Einschätzung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei GGSC werden die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung von Sachverständigen am 20. März entscheiden, ob noch Modifikationen am vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden. Als Sachverständigen hätten die CDU/CSU Vertreter von HDE und BDE benannt, die SPD-Fraktion habe Kay Ruge (Landkreistag) und Herwart Wilms (Remondis) eingeladen. Die Grünen hätten Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) benannt.

„Zahnloser Tiger“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstrich im Vorfeld der ersten Lesung nochmals seine ablehnende Haltung. „Die geplanten Änderungen würden ein System verfestigen, das keine nachhaltigen ökologischen Fortschritte gebracht hat – aber hohe Kosten und einen immensen bürokratischen Aufwand verursacht“, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Seit Jahren kritisiert der VKU die mangelnde ökologische Effektivität der Verpackungsentsorgung. Kein Land in Europa produziere pro Kopf mehr Verpackungsabfälle, die Mehrwegquote sei eingebrochen und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffabfällen liege nur bei etwa 20 Prozent. „Neuregelungen sind im Sinne des Umweltschutzes dringend notwendig. Doch das Verpackungsgesetz ist ein zahnloser Tiger. Substantielle ökologische Verbesserungen sind nicht zu erwarten“, so Hasenkamp.

Ein Grund dafür sei, dass mit der Marktüberwachung zum großen Teil Vertreter der Verpackungsindustrie sowie der dualen Systeme betraut werden sollen – organisiert in einer privatrechtlichen Stiftung, der so genannten Zentralen Stelle. „Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht: Die zu Überwachenden sollen sich selbst überwachen“, kritisierte Hasenkamp. Es sei schwer vorstellbar, dass die Zentrale Stelle die ökologischen Ziele der Verpackungsentsorgung so verfolgen würde wie eine unabhängige Behörde.

VKU befürchtet rückläufige Abfalltrennung

Auch lasse das Verpackungsgesetz die Kommunen bei der Aufgabe im Stich, die stoffspezifischen Trennvorgaben des Abfallrechts zu erfüllen. Weder erhielten Kommunen die Befugnis, eine einheitliche Wertstoffsammlung einzuführen, noch würden dafür Anreize geschaffen. „Für die Bürger bleibt die Trennung aufgrund des Produktbezugs – getrennt wird nach Verpackung und Nicht-Verpackung – weiter unlogisch, eine sinkende Bereitschaft zur Abfalltrennung ist zu erwarten.“ Hinzu komme, dass eine finanzielle Beteiligung der dualen Systeme an den Kosten der Abfallberatung vor Ort nicht rechtssicher festgelegt werde.

Der VKU kritisiert weiter, dass den Systemen ein Herausgabeanspruch auf „ihren“ Anteil des von der Kommune gesammelten Altpapiers eingeräumt wird. Das widerspreche einem Urteil des Bundesgerichtshofs, der festgestellt hatte, dass den dualen Systemen die Papierverpackungsabfälle nicht gehören.

Hasenkamp abschließend: „Die geplanten Regelungen sind undurchsichtig und nicht geeignet, die ökologischen und organisatorischen Mängel der Verpackungsentsorgung zu beheben. Die kommunale Entsorgungswirtschaft in Deutschland fordert eine Müllentsorgung aus privaten Haushalten aus einer Hand – im Interesse von Umwelt und Bürgern.“

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