Stellungnahme zum Wertstoffgesetz

Der bvse begrüßt das Wertstoffgesetz, will aber die Rolle der dualen Systeme beschneiden. Künftig sollen die privaten Recycler das Eigentum an den Wertstoffen besitzen. Auch eine Überlassungspflicht zugunsten der dualen Systeme soll es nicht mehr geben.

bvse reklamiert Eigentum an Wertstoffen


Der bvse sieht im Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz einen wichtigen Impuls für die Kreislaufwirtschaft. „Das Wertstoffgesetz kann nach unserer Auffassung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Menge und die Qualität der aus Abfällen gewinnbaren Sekundärrohstoffe zu steigern“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. „Wir können hierdurch das Recycling von Abfällen maximieren und die Verbrennung reduzieren und nehmen endlich das Ziel einer ambitionierten Kreislaufwirtschaft ernsthaft ins Visier.“

Doch dafür sollte der Arbeitsentwurf noch an einigen Stellen korrigiert werden. In erster Linie fordert der Verband, das Eigentum an den gesammelten Wertstoffen den privaten Recyclingunternehmen zu übertragen. „Bisher agieren die dualen Systeme so, als ob sie Eigentümer der gesammelten Wertstoffe wären. Das hat dazu geführt, dass einerseits immer schlechter werdende Sekundärrohstoff-Qualitäten in den Verwertermarkt eingebracht wurden und werden und andererseits viel zu viel Material auf billigstem Wege entsorgt wurde, nämlich über die Verbrennung“, beklagt der Verband.

Für die quantitative und qualitative Verbesserung des Systems sei das Überwinden künstlich geschaffener Schnittstellen dringend erforderlich. „Fehler, die beim Erfassen und Sortieren gemacht werden, können in der Verwertung oft nicht wieder behoben werden“, so der bvse. „Das Wertstoffgesetz muss daher sicherstellen, dass kein Zugriff der Systembetreiber auf die erfassten Stoffströme stattfindet.“

Streichung der vergleichbaren Anfallstellen

Darüber hinaus fordert der bvse auch eine Abkehr von der Überlassungspflicht an die dualen Systeme. „Wir fordern, dass im Wertstoffgesetz auch eindeutig festgelegt wird, dass die privaten Haushaltungen und die vergleichbaren Anfallstellen Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen nicht an die Systembetreiber überlassen müssen. Der Käufer wird mit Kauf der Verpackung/stoffgleichen Nichtverpackung Eigentümer der Ware, der lizenzierungspflichtige Hersteller/Vertreiber behält das Eigentum daran nicht. Damit bleibt es dem Eigentümer überlassen, selber zu entscheiden, wem er die Verpackung/stoffgleiche Nichtverpackung überlässt.“

Im Zuge dessen sollte das Wertstoffgesetz auch nur für private Haushalte gelten – nicht wie bislang vorgesehen, auch für so genannte vergleichbare Anfallstellen. „Für gewerbliche Anfallstellen sollte zukünftig nur die Gewerbeabfallverordnung gelten“, betont der bvse. Das entspreche auch der generellen Aufgabenteilung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach private Siedlungsabfälle die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seien und Gewerbeabfälle in den Aufgabenbereich der privaten Entsorgungswirtschaft fielen.

Zwei-Stufen-Modell für Kunststoffe

Die Verwertungsquote für Kunststoff hält der bvse zwar für ambitioniert, aber er begrüßt sie ausdrücklich. Gemäß Arbeitsentwurf sind Kunststoffe zu mindestens 90 Masseprozent einer Verwertung zuzuführen, wobei wiederum 80 Prozent dieser Verwertungsquote durch werkstoffliche Verwertung sicherzustellen sind.

Um die Verwertungsquoten zu erreichen, schlägt der bvse ein Zwei-Stufen-Modell vor: In der ersten Stufe sollten die Verwertungsquote für die werkstoffliche Verwertung bei 70 Prozent liegen, um diese nach einer Überprüfung drei Jahre später in der zweiten Stufe auf 80 Prozent zu erhöhen.

Die Verwertungsquoten für Glas und Papier sind aus Sicht des Verbands gut erfüllbar. Allerdings hält er in Anbetracht der Lizenzierung der stoffgleichen Nichtverpackungen auch aus Metallen eine Alu-Quote für nicht mehr zielführend, da auch andere NE-metallhaltige Erzeugnisse lizenziert werden. Deshalb sollte neben der Fe-Metallquote eine NE-Metallquote eingeführt werden. Die NE-Metallquote sollte wie bei der Quote der Eisenmetalle bei 90 Masseprozent liegen und alle NE-Fraktionen abdecken. Hinzu komme, dass es mit den heutigen technischen Lösungen (Wirbelstromabscheider) kaum mehr möglich sei, zwischen den verschiedenen NE-Metallen zu unterscheiden. Die weitere Separierung der verschiedenen NE-Metalle sollte beim Aufbereiter/Verwerter stattfinden, der die Ansprüche des Endverwerters kenne.

Grundsätzlich fordert der bvse, dass die gesammelte Menge Basis der Quotenberechnung ist und nicht die lizenzierte. In die Quotenberechnung sollte also sowohl die lizenzierte Menge als auch die Menge der Branchenlösung einfließen.

Vorgabe für Vergabe von Sortierleistungen

Was der bvse im Arbeitsentwurf vermisst, sind Vorgaben zur Vergabe von Sortierleistungen. Der Verband fordert daher, dass verstärkt auf die Interessen der Sortier-und Verwertungsunternehmen abgestellt wird und dass die geregelte Vergabepflicht für Sammelleistungen auch auf die nachgefragten Sortierleistungen ausgedehnt wird. Damit sei das Recht der freien Vermarktung durch die beauftragten Sortierunternehmen verbunden.

Für solche Vorgaben gibt es aus Sicht des bvse gute Gründe. Weil die dualen Systeme ein Nachfrageoligopol nach solchen Sortierleistungen darstellten, sei allein schon unter diesem Gesichtspunkt eine diskriminierungsfreie Ausschreibung im Wettbewerb geboten. „Nur so wird sich auch Qualität, Wettbewerb und Innovation wiederherstellen und dauerhaft erhalten lassen“, glaubt der bvse. Sortierleistungen müssten für einen Fünf-Jahres-Zeitraum ausgeschrieben werden, damit auf diese Weise für die Unternehmen eine Investitionssicherheit sichergestellt werde. Denn kein vernünftiges Unternehmen investiere in Anlagen, die möglicherweise nach drei Jahren stillgelegt werden müssen.

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Recycelbar und kompostierbar: Chipstüte aus Papier
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
So sollen die To-go-Mehrwegangebote endlich wirken
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Wertstofftonne: Karlsruher hadern mit privatem Entsorger
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung