Schreiben an Bundesumweltministerin Hendricks

Für die Kunststoffrecycler geht es um viel: Sollten sie tatsächlich die volle EEG-Umlage zahlen müssen, wäre dies das Aus für viele Betriebe. Nun bittet der Verband die Bundesumweltministerin um Unterstützung. Doch kann die helfen?

bvse warnt vor verheerenden Folgen


Für die Kunststoffrecyclingindustrie mit rund 100 Unternehmen und tausenden Arbeitsplätzen kam die Kehrtwende des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überraschend. In den vergangenen Jahren hatten die Betriebe nur eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt, nun aber soll der volle Umlagesatz fällig werden – und das schon für das laufende Jahr 2014. Dies hat die Behörde den betroffenen Unternehmen signalisiert.

„Wurden bisher die Erzeuger von Kunststoffregranulaten, die in der kunststoffweiterverarbeitenden Industrie eingesetzt werden, ganz selbstverständlich als ‚produzierendes Gewerbe‘ eingestuft, soll diese Einstufung für das Jahr 2014 zurückgenommen werden“, kritisiert der bvse. Das aber würde das Aus für viele Betriebe bedeuten. Wie der Verband betont, stehen die mittelständischen Unternehmen im harten internationalen Wettbewerb. Die volle EEG-Umlage würde bei vielen Unternehmen den erwirtschafteten Überschuss am Jahresende vollkommen aufzehren und teilweise sogar in die Verlustzone führen.

In einem Brief an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks baten bvse-Präsident Bernhard Reiling und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deshalb eindringlich um Unterstützung in dieser Frage. Doch die Frage ist, ob die neue Ministerin den Kunststoffrecylern helfen kann. Denn das Prüfverfahren geht von der Europäischen Kommission aus. Sie will feststellen, ob die Befreiung von der EEG-Umlage für energieintensive Industrien in Deutschland eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Die Bundesregierung hatte hierzu am Montag vergangener Woche eine Stellungnahme nach Brüssel geschickt. Darin heißt es, dass von staatlichen Begünstigungen keine Rede sein könne. Schließlich handele es sich um einen Ausgleich struktureller Nachteile ohne den Einsatz staatlicher Mittel.

Die vollständige und partielle Befreiung von der EEG-Umlage gilt für solche Unternehmen, die als produzierendes Gewerbe gelten. Darüber hinaus müssen sie im internationalen Wettbewerb stehen und einen Stromverbrauch pro Standort aufweisen, der mehr als eine Gigawattstunde beträgt. Vor diesem Hintergrund kann bvse-Vizepräsident Herbert Snell die Argumentation des BAFA nicht nachvollziehen. „Das Kunststoffrecycling ist integraler Bestandteil der Wertschöpfungskette im Bereich der Kunststofferzeugung und Kunststoffverarbeitung. Es steht daher außer Zweifel, dass das, was unsere Unternehmen machen, als ‚produzierendes Gewerbe‘ einzustufen ist.“

Der bvse fordert deshalb das BAFA auf, seine signalisierte Haltung zu revidieren. „Wer will, dass das weltweit führende Kunststoffrecycling in Deutschland eine Zukunft haben soll, der muss jetzt handeln. Gefordert sind hier in erster Linie die Bundesumweltministerin und der Bundeswirtschaftsminister“, betont Snell.

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