Diskussion um neuen Textilrecycling-Verband

Die Gründung der Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) hat beim bvse nicht nur für Irritationen gesorgt, sondern auch Fragen aufgeworfen: Wie geht man damit um, wenn Vorstandsmitglieder des eigenen Fachverbands einen konkurrierenden Verband gründen und dort ebenfalls Führungsverantwortung übernehmen? Die Antwort hat die bvse-Mitgliederversammlung gegeben.

bvse zieht Konsequenzen für GftZ-Gesellschafter


Die Diskussion über den Umgang mit dem neuen Verband läuft bereits seit Ende des vergangenen Jahres. Dabei geht es weniger darum, dass mit der Gründung der Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) ein weiterer Textilrecycling-Verband auf die Bühne getreten ist. Das Problem für den bvse ist vielmehr, dass vier Vertreter der GftZ-Gesellschafter zugleich dem Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling angehören.

Die Frage, die seither im Raum steht, ist die nach möglichen Interessenkonflikten. Ist es zulässig, dass das Vorstandsmitglied eines Fachverbands zugleich die Interessen eines anderen Verbands vertritt? Und ist eine solche Doppelfunktion grundsätzlich akzeptabel, zumal der Vorstand eines Fachverbands die eigentliche Triebkraft des Verbands darstellt und die strategische Ausrichtung des Fachverbands bestimmt?

Die bvse-Satzung hat hierfür eine klare Antwort: Nein, es ist nicht möglich. „Mitglieder, die ein oder mehrere Ämter in konkurrierenden Branchenverbänden innehaben, können nicht in die Organe des bvse aufgenommen werden“, heißt es in der bvse-Satzung. Vor diesem Hintergrund hatte das bvse-Präsidium die vier GftZ-Gesellschafter schon Ende 2014 aufgefordert, ihr Vorstandsamt niederzulegen. Eine Antwort blieben die vier Gesellschafter jedoch lange schuldig.

Erst in den vergangenen Monaten kam es zu Gesprächen zwischen der bvse-Geschäftsführung und den vier GftZ-Gesellschaftern. Die vier betreffenden Personen – Rainer Binger, Jean Bilsheim, Martin Böschen und Matthias Fühßer – schlugen das Angebot der bvse-Geschäftsführung aus, die Themen im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Fachverbands umzusetzen. Sie vertraten die Auffassung, dass die Interessen von bvse und GftZ nicht zusammenpassen, weil die GftZ die Interessen von Sortierbetrieben vertritt, während der bvse auch die Interessen von Sammlern und Maklern berücksichtigt.

Unbeantwortet blieb jedoch die Frage, ob die vier GftZ-Vertreter weiterhin dem Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling angehören können. Die GftZ-Seite und das bvse-Präsidium vereinbarten deshalb, die Mitgliederversammlung zu befragen. Das ist in der vergangenen Woche auch geschehen. Das Ergebnis der Abstimmung fiel deutlich aus: Die große Mehrheit der Mitglieder stimmte gegen einen Verbleib der GftZ-Vertreter im Vorstand des Fachverbands, wie der bvse auf Anfrage bestätigte.

Entsprechend neu ist die personelle Zusammensetzung des Vorstands des Fachverbands Textilrecycling, der vergangene Woche turnusmäßig gewählt wurde: Neuer Fachverbandsvorsitzender ist Andreas Nissen (Textil-Recycling K. & A. Wenkhaus GmbH), zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurde Martin Wittmann (Lorenz Wittmann GmbH) ernannt. Beisitzerin ist Birgit Becker (Becker Putztextilien GmbH).

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