Zunahme der lizenzierten Verpackungen

Die Menge der lizenzierten Verpackungen steigt, wie aktuelle Hochrechnungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) belegen. Doch der Lizenzierungsgrad bleibt noch niedrig. Kritisch sieht die GVM die Einschränkung zur Branchenlösung: Diese sei falsch.

„Das ist durchaus ein Erfolg“


Noch sind es Hochrechnungen, aber sie bestätigen den Trend zu mehr lizenzierten Verpackungen. So könnten in diesem Jahr 4,54 Millionen Tonnen Verpackungen lizenziert werden, rechnet die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) vor. Das wäre im Vergleich zu 2013 (4,03 Millionen)ein Anstieg um knapp 13 Prozent. „Das ist durchaus ein Erfolg“, sagte GVM-Geschäftsführer Kurt Schüler heute beim bvse-Altkunststofftag in Bad Neuenahr.

Mit Blick auf die einzelnen Fraktionen rechnete Schüler vor, dass die lizenzierte Menge von Leichtverpackungen (LVP) in diesem Jahr um 280.000 Tonnen gegenüber dem Jahr 2013 zunehmen könnte. Damit würde sie insgesamt bei 1,44 Millionen Tonnen liegen. Bei Papier, Pappe und Karton (PPK) werden in diesem Jahr mit 1,19 Millionen Tonnen etwa 300.000 Tonnen mehr gesammelt als noch vor zwei Jahren, prognostizierte Schüler. Rückläufig sind hingegen die lizenzierten Glasverpackungen: Die Menge wird seiner Ansicht nach von 2,04 Millionen Tonnen auf 1,9 Millionen Tonnen fallen.

Zwar steigt mit den höheren Mengen auch der Lizenzierungsgrad, doch zufrieden ist Schüler noch nicht: Bei PPK liegt der Lizenzierungsgrad 2015 nach seinen Angaben bei 46 Prozent. „Auch wenn das 13 Prozentpunkte mehr sind als noch 2013, ist das Ergebnis nach wie vor schlecht“, sagte der Verpackungsexperte. Etwas höher liegt mit 58 Prozent der Lizenzierungsgrad bei LVP, nach 45 Prozent im Jahr 2013. Lediglich bei Glas ist Schüler zufrieden: „Dass 86 Prozent der in Verkehr gebrachten Verpackungen lizenziert werden, ist ein guter Wert.“

Laut Schlüter ist die aktuelle Verpackungsverordnung jedoch nicht geeignet, den schlechten Lizenzierungsgrad zu verbessern. Die Unterlizenzierung liege vor allem an den „Unschärfen der Verpackungsverordnung“. Sein Wunsch: Das Mengenkriterium soll gestrichen werden und möglichst einfache Lizenzierungsregeln sollen unabhängig von den Anfallstellen definiert werden. „Hier könnte an Füllgrößen oder Vertriebslinien angeknüpft werden“, so Schüler.

„Hat die Falschen getroffen“

Neben den gestiegenen Lizenzierungsmengen wertet Schüler auch die Abschaffung der Eigenrücknahme als Erfolg. „Das Modell an sich hatte seine Vorteile, aber das Problem war der Rückzahlungsanspruch der Sammelstellen gegenüber den Dualen Systemen. Das war nicht richtig geregelt und die ersatzlose Abschaffung war richtig.“

Als „falsch“ hingegen betrachtet der GVM-Vertreter die Einschränkung der Branchenlösungen, über die im vergangenen Jahr etwa 600.000 Tonnen abgewickelt wurden. Das Problem seien die neu geforderten schriftlichen Nachweise aller Anfallstellen. Diese müssen nun jährlich alle angelieferten Mengen an Verkaufsverpackungen des jeweiligen Herstellers oder Vertreibers einzeln nachweisen. „Das wird beispielsweise für Bäckereien, Krankenhäuser oder Kantinen mit vielen Lieferanten nicht machbar sein“, glaubt Schüler. „Auch bei anderen Kleingewerbetreibenden sind die Nachweise in dieser detaillierten Form nur schwer zu erbringen.“

Lediglich die Systemgastronomie oder Vertragswerkstätten mit wenigen Lieferanten könnten dies leisten. „Nun müssen vermutlich viele sinnvolle Branchenlösungen abgeschafft werden – da hat es die Falschen getroffen“, sagte Schüler. Wenn überhaupt, so der Verpackungsexperte, hätten die Branchenlösungen gleich ganz gestrichen werden müssen.

© 320°/ek | 09.06.2015

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