Legislaturperiode

Wertstoffgesetz, Gewerbeabfallverordnung und einiges mehr: Nicht alle Rechtsetzungsverfahren hat die Bundesregierung nach Plan umsetzen können, aber dennoch sei einiges erreicht worden, meint BMUB-Vertreter Helge Wendenburg. Er ist überzeugt: In dieser Legislaturperiode sind zentrale Weichen gestellt worden.

„Das kann sich sehen lassen“


Nach Auffassung von Helge Wendenburg, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz im Bundesumweltministerium (BMUB), war die auslaufende Legislaturperiode unterm Strich erfolgreich. So seien im Bereich Kreislaufwirtschaft zahlreiche Rechtsetzungsverfahren erfolgreich umgesetzt worden. Dadurch werde sich die Nutzung von Abfällen als Sekundärrohstoffe weiter erhöhen. „Das Erreichte kann sich sehen lassen“, betonte Wendenburg vergangene Woche beim Kasseler Abfallforum.

Einige der Rechtssetzungsverfahren zählte Wendenburg im Schnelldurchlauf auf: Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz noch verankerte Heizwertklausel tritt zum 1. Juni außer Kraft, das Elektro- und Elektronikgesetz wurde neu aufgesetzt, das Batteriegesetz angepasst. Außerdem wurden sowohl die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung als auch die Abfallbeauftragten-Verordnung überarbeitet und die Abfallverzeichnis-Verordnung an die europäischen Vorgaben angepasst.

Als eines der größten Projekte bezeichnete Wendenburg die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung. „Dieses wichtige Gesetz wurde vor wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann nun am 1. August in Kraft treten“, sagte er. Mit der Novelle werde das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen entscheidend vorangebracht, ist der BMUB-Vertreter überzeugt.

Kernstück der Gewerbeabfall-Verordnung sei die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie für den Abfallstrom der Gewerbeabfälle und für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Dazu sieht die Verordnung Vorgaben zur Getrennthaltung und zum Recycling von wertstoffhaltigen gewerblichen Abfällen vor. Dennoch anfallende Gemische sind einer Vorbehandlung zuzuführen. „Wir haben diese Verordnung erfolgreich durch das parlamentarische Verfahren gebracht“, resümierte Wendenburg.

Fortschritt beim Phosphorrecycling

Weniger erfolgreich und deutlich kontroverser waren die Bemühungen um ein Wertstoffgesetz, aus dem schließlich ein Verpackungsgesetz wurde. Das Verpackungsgesetz werde am 12. Mai im Bundesrat beraten, erklärte Wendenburg. Er geht davon aus, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. „Das Gesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten mit Ausnahme der Paragrafen 24 (Errichtung der Zentralen Stelle) und 35 (Übergangsvorschriften), die ab sofort in Kraft treten, so dass in den verbleibenden anderthalb Jahren genug Zeit verbleibt, die neue Konstruktion der Überwachung der Produktverantwortlichen ins Werk zu setzen.“

Auch die Novelle der Klärschlammverordnung soll laut Wendenburg noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können. „Damit kommen wir vor allem beim Phosphorrecycling einen großen Schritt weiter“, sagte der Abteilungsleiter. „Die Verordnung liegt derzeit beim Bundesrat zur Befassung vor.“

Als „frohe Kunde“ bezeichnete Wendenburg die aktuellen Entwicklungen bei der Mantelverordnung, die sich auch um Ersatzbaustoffe kümmern soll. Auch hier gehe es endlich voran: „Die Verordnung wird am 3. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und dann dem Bundestag vorgelegt.“ Danach könnte es aber wieder zäh werden. Denn das Gesetz ist eine Beteiligungsverordnung – der Bundesrat hat also ein Mitspracherecht. „Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat eine Maßgabe geben wird“, erklärte Wendenburg.

Lob für das EU-Kreislaufwirtschaftspaket

Auf europäischer Ebene hob der BMUB-Vertreter das neue Kreislaufwirtschaftspaket hervor: „Wir als Regierung unterstützten die Strategie der EU ganz massiv“, sagte er. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Ökodesign-Richtlinie noch sehr viel stärker hinzugezogen wird und klarere Vorgaben bei der Ressourceneffizienz gemacht werden.“

Nach Wendenburgs Überzeugung gibt es keine Alternative zum weiteren Ausbau der Kreislaufwirtschaft und zur Steigerung der Ressourceneffizienz.„Trotz des bereits erreichten beispielhaften Niveaus der Abfallwirtschaft in Deutschland müssen wir weiterhin daran arbeiten, dem Ziel einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft näher zu kommen.“ In Zukunft werde sich die Kreislaufwirtschaft aber nicht nur Gedanken über das Recycling machen müssen, sondern auch über die Zusammensetzung der Materialien. „Die Frage, die wir beispielsweise der Kunststoffindustrie stellen müssen, ist nicht, wie wir Kunststoffe abschaffen können, sondern, was uns beim Recycling stört und wie wir das ändern können“, betonte Wendenburg.

© 320°/ek | 03.05.2017

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