Der Jahresrückblick von 320°

Die EU-Kommission beschließt das Kreislaufwirtschaftspaket, die 7. Verpackungsverordnung tritt in Kraft und die Monopolkommission rügt die Kommunen: So verlief der Juli.

Das war der Juli 2014


Zu Beginn des Monats beschließt die EU-Kommission das Kreislaufwirtschaftspaket und damit verbunden ehrgeizige Recyclingziele. So soll für Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2030 eine Recyclingquote von 70 Prozent gelten, für Verpackungsabfälle soll die Quote auf 80 Prozent angehoben werden. Auch ein Deponierungsverbot für recycelbare Abfälle soll ab 2025 gelten. Die Vorschläge müssen noch Parlament und Rat passieren. Doch dazu wird es kommen. Gegen Ende des Jahres wird das Maßnahmenpaket zurückgezogen.

Fast zeitgleich wird eine Umfrage vom TNS Political & Social Network veröffentlicht, die die Kommissionspläne eigentlich befeuern müsste. Die Studie hat die Einstellung der Europäer zur Abfallbewirtschaftung untersucht. Demnach ist in der EU die Bereitschaft zur Mülltrennung hoch. 71 Prozent der Befragten würden ihren Müll besser trennen, wenn sie die Gewissheit hätten, dass der Abfall auch wirksam recycelt wird. Ein Großteil der Befragten befürwortet mehr und bessere Recycling- und Kompostierungseinrichtungen in ihrer Nähe (59 Prozent), finanzielle Anreize (59 Prozent) und praktischere Systeme für die Mülltrennung zu Hause (51 Prozent). 95 Prozent glauben, dass Industrie und die Politik mehr tun müssen, um Kunststoffabfälle zu reduzieren und zu recyceln.

In Deutschland ist man in diesen Punkten schon relativ weit, aber die Getrennterfassung wird ab 1. Januar 2015 noch weiter verbessert. Dann soll bei allen Haushalten eine Biotonne stehen. Dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist, zeigt eine Studie, die das Berliner Büro Oetjen-Dehne & Partner erstellt hat. Demnach erfassen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bislang nur ein Drittel aller anfallenden Bioabfälle. Knapp ein Viertel oder rund 4,8 Millionen Tonnen landen im Restmüll. Davon könnten trotz intensiver Flächendeckung nur etwa 1,1 bis 1,9 Millionen Tonnen über die Biotonne erfasst werden, meint das Beratungsbüro. Der Rest werde weiterhin über den Restmüll entsorgt. Unterdessen gibt es noch immer zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die keine Anstalten machen, die Biotonne fristgerecht zum 1. Januar einzuführen.

Reparaturen am System

Die Krise der Dualen Systeme erreicht in der Zwischenzeit den Bundesrat. Dort stimmen die Ländervertreter der 7. Novelle der Verpackungsverordnung zu. Mit der Neufassung der Verordnung werden die Eigenrücknahme abgeschafft und die Branchenlösungen zum 1. Oktober 2014 eingeschränkt. Wenig später erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt – die Novelle tritt in Kraft. Die Ländervertreter betonten jedoch in einer begleitenden Entschließung, dass die Novelle lediglich akute Schwachstellen abstellt. Es wird daher gefordert, dass die Bundesregierung binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorlegt und „Missstände“ zeitnah abgeschafft werden.

In der Kritik steht nicht nur die Verpackungsentsorgung, sondern auch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Die Monopolkommission, ein unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung, kritisiert in ihrem Gutachten die kommunale Schlagseite in der Entsorgungswirtschaft. Im Bereich der Siedlungsabfälle herrsche praktisch ein Monopolrecht, kritisiert die Kommission. Eine der Forderungen lautet, dass Kommunen künftig ausschreiben sollten. Um die Müllverbrennung einzudämmen, empfiehlt die Kommission außerdem eine Anhebung des Heizwertkriteriums. Darüber hinaus lehnt sie im Bereich Verpackungsentsorgung eine Zentrale Stelle unter kommunaler Aufsicht ab und plädiert weiterhin für das Duale System. Stoffgleiche Nichtverpackungen sollen ebenfalls unter die Produktverantwortung gestellt werden.

Die Dualen Systeme selbst werden kurze Zeit später durch das Bundeskartellamt ausgebremst. Die Wettbewerbshüter legen bezüglich der vorgeschlagenen Finanzierung der Deckungslücke ein Veto ein. Das geplante Modell würde keinen Anreiz bieten, den Wettbewerb zu intensivieren. Im Gegenteil: Jeder, der zusätzliche Marktanteile hinzugewinnt, würde bestraft werden. Denn nach dem Vorschlag der Dualen Systeme sollte die Zuteilung der benötigten Finanzmittel zwar anhand der aktuellen Marktanteile berechnet werden. Die Rückzahlung sollte jedoch auf Basis der Anteile im Jahr 2015 erfolgen. Das Runterrechnen der Marktanteile würde sich fortsetzen, befürchtet das Kartellamt. Die zerstrittenen Systembetreiber müssen erneut an einer Lösung arbeiten. Für das zweite Halbjahr fehlen 52,9 Millionen Euro.

Langsam verliert auch der Handel die Geduld. Der Handelsverband bekräftigt zwar die Zusage, sich an der Schließung der Finanzierungslücke beteiligen zu wollen, fordert aber von den Dualen Systemen, dass sie den ausgehandelten Clearingvertrag, inklusive der Prüfrichtlinien und der Regelungen zum Schiedsgerichtsverfahren, weiterhin mittragen und unterzeichnen. Außerdem sollen die Diskrepanzen bei den Mengenmeldungen für Leichtverpackungen im Jahr 2013 aufgeklärt werden. Doch das sind sie auch zum Ende des Jahres noch nicht.

Lesen Sie morgen: Das war der August

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