Wochenrückblick

Die neue Datenschutz-Verordnung wirft ihre Schatten voraus, Vecoplan hat Gewissheit und der BAV-Altholztag verbucht regen Zulauf. Außerdem: Wird die BMUB-Spitze grün? Auch sonst gab es in dieser Woche etliche interessante Themen. Wir blicken zurück: Das war die Woche.

Das war die Woche


Quelle: Harald Heinritz / abfallbild.deZufriedene Gesichter gab es in dieser Woche beim Bundesverband der Altholzaufbereiter und –verwerter (BAV). Über 140 Teilnehmer kamen am Donnerstag zum Altholztag nach Hamburg – weitaus mehr als in den vergangenen Jahren. Auch die Zahl der Mitglieder zeigt nach oben. Inzwischen vertrauen 82 Unternehmen auf die Interessenvertretung durch den BAV. Das gestiegene Interesse können BAV-Vorsitzender Dieter Uffmann und Verbandsgeschäftsführer Simon Obert als ihren Erfolg verbuchen. Zum Teil wird das höhere Interesse aber auch dadurch bedingt sein, dass sich am Altholzmarkt einiges bewegt. Zuvorderst sind der Wegfall der EEG-Förderungen für Altholz-Kraftwerke und die neue Gewerbeabfall-Verordnung zu nennen. Welche Themen und Inhalte beim Altholzmarkt sonst noch eine Rolle spielten, erfahren Sie in den kommenden Tagen hier auf diesem Kanal.


Quelle: ©iStock.com/aetbDer Datenschutz ist ein Thema, das alle angeht. Das gilt erst recht ab dem 25. Mai 2018. Denn dann kommt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung. Falls Sie sich fragen sollten, ob Sie davon betroffen sind, hilft ein Blick in die Vorschrift. Dort heißt es, dass die Regeln der Verordnung dann zur Anwendung kommen, wenn es um die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Ferner gelten die Regeln auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Unter die automatisierte Verarbeitung fallen Daten, die in Computern, Smartphones, Kameras, Webcams, oder Scanner erfasst werden. Eine nichtautomatisierte Verarbeitung bedeutet beispielweise die Erfassung von handschriftlichen Notizen.

Somit wird klar, dass der Anwendungsbereich weit gefasst ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nicht von der neuen Verordnung betroffen sind, ist damit nahe Null. Umso wichtiger ist es, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Einen ersten Überblick geben die Ausführungen des Kölner Rechtsanwalts Markus W. Pauly, die wir für Sie zusammengefasst haben. Wenn man sich die Komplexität der Verordnung vor Augen führt, erscheint der Rat eines Rechtsanwalts ohnehin am besten. Ohne anwaltliche Begleitung werden Sie vermutlich die Anforderungen der neuen Verordnung nicht rechtssicher umsetzen können. Mehr zu diesem Thema


VecoplanDass die letzten Jahre für viele Recycler kaum auskömmlich waren, kann man aus persönlichen Gesprächen und der Zahl der Firmenübernahmen ableiten. Auch bei Max Automation, der Muttergesellschaft des Anlagenherstellers Vecoplan, hat man geprüft, ob es sich lohnt, die Sparte Umwelttechnik fortzuführen. Das Ergebnis zeigt: Max Automation hält an Vecoplan fest. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen hat Vecoplan die Kostenstruktur im vergangenen Jahr optimiert und zum anderen gibt es neue Verordnungen im Abfallbereich, die Hoffnung auf eine Wachstumsperspektive geben. Allerdings glaubt die Muttergesellschaft nicht, dass Vecoplan das geforderte Wachstum alleine stemmen kann. Deshalb will man dem Hersteller einen strategischen Partner zur Seite stellen, um die Markstellung von Vecoplan zu verbessern, wie es heißt. Wer das ist, bleibt abzuwarten. Das Beispiel Vecoplan zeigt, wie kritisch die Lage bei Unternehmen gewesen sein dürfte oder immer noch ist. Und es zeigt, dass die neuen Verordnungen gerade noch rechtzeitig kommen. Gleichwohl gilt: Vor allem die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung hätte viel früher kommen müssen. Mehr zu diesem Thema


Quelle: „Kornbru2“, Hans Weingartz, CC BY-SA 2.0 de Wer künftig im Bundesumweltministerium die Verantwortung für das Zustandekommen von Verordnungen tragen wird, ist offen. So offen, wie der Ausgang der Verhandlungen über eine Jamaika-Koalition für die neue Bundesregierung. Ob die Verhandlungen tatsächlich in ein Koalitionsbündnis münden werden, ist neben strittigen Fragen auch davon abhängig, welche Partei welches Ministerium bekommt. Da es für FDP und Grüne darauf ankommen wird, ihr Profil in der Koalition nicht zu verlieren und im besten Fall zu stärken, werden sie jene Ressorts fordern, die für sie zentrale Bedeutung haben. Für die Grünen bedeutet dies, dass sie das Bundesumweltministerium beanspruchen werden. Der neue Umweltminister oder die neue Umweltministerin der Grünen würde sodann die Gelegenheit bekommen, die Spitze der Abteilung Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz und damit die Nachfolge von Helge Wendenburg neu zu besetzen. Für die Recyclingwirtschaft hieße das: Ein Vertreter der Grünen wird künftig die Richtungsentscheidungen für die Abfallwirtschaft in Deutschland treffen.

Und sonst? Sonst gab es natürlich noch viele andere Themen in dieser Woche. Wir haben alle Artikel und Themen nochmals für Sie in einer Übersicht zusammengestellt. Die Artikel-Übersicht finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!

Ihr

Stephan Krafzik
Chefredakteur

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