EU-Datenschutz-Grundverordnung

Bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung läuft vielen Unternehmen die Zeit davon. Bis zum Stichtag wird wohl nur jedes achte Unternehmen in Deutschland die EU-Vorgaben vollständig umgesetzt haben. Allen anderen drohen hohe Geldbußen.

„Den Kopf in den Sand zu stecken kann teuer werden“


Die EU-Datenschutz-Grundverordnung könnte viele Unternehmen kalt erwischen. In genau sechs Monaten müssen die Vorgaben umgesetzt sein – andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Allerdings hat sich bislang nur jedes zweite Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Verordnung Hilfe von externen Experten geholt.

Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 500 Unternehmen haben gerade einmal 48 Prozent aller Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigen Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen. Bislang setze auch nur jedes vierte Unternehmen zusätzliches Personal im Unternehmen ein, um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung voranzubringen.

Bis zum Stichtag, dem 26. Mai 2018, wird daher wohl nur jedes achte Unternehmen die Vorgaben der EU-Verordnung vollständig umgesetzt haben, vermutet Bitkom. „Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit.

Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro möglich

Dabei sind von den EU-Vorgaben praktisch alle Unternehmen betroffen. Denn sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. „Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp“, betont Dehmel. „Das Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung sollte in allen Unternehmen eine hohe Priorität haben – oder schnellstmöglich bekommen. Den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, kann nämlich teuer werden.“

Bei Verstößen gegen bestimmte Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung drohen hohe Geldbußen. Die Geldbußen könnten sich durchaus auf bis zu 20 Millionen Euro belaufen. Alternativ können es auch bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten (Konzern-)Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres sein. Das ist davon abhängig, welcher Betrag höher ist.

Erste Hilfe bietet unter anderem auch Bitkom an. Für den Einstieg in das Thema hat der Verband „Fragen und Antworten“ zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können.

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