Novelle des Düngerechts

Wenige Tage nach dem Kompromiss von Bund und Ländern zur Novelle der Düngeverordnung sind die Detailregelungen noch ungewiss. Lediglich die Obergrenze für den Stickstoff-Austrag steht fest. Zu weiteren Details gibt es nur vage Hinweise.

Details der Düngeverordnung bleiben vage


Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern auf ein neues Düngerecht scheint offen, wie die Detailregelungen aussehen werden. Wie es aus beteiligten Kreisen heißt, haben sich die Vertreter von Bund und Ländern am Mittwoch vergangener Woche lediglich über strittige Eckpfeiler verständigt.

Damit steht hinter der Zukunft des Kompostabsatzes und damit der Bioabfallbehandlung weiterhin ein Fragezeichen. Auch der BDE bleibt vage. Die Einigung habe „etwas Kompromissbereitschaft signalisiert“, heißt es seitens des Verbands. Weitere Ausführungen macht er jedoch nicht.

Stattdessen bekräftigt der BDE seine Absage an die Obergrenze für die Kompostausbringung. Kompostdünger dürften nicht mit Gülle und flüssigen Gärresten gleichgesetzt werden. „Komposte unter Generalverdacht zu stellen und Ausbringungsmengen zu begrenzen, ist ein Zeichen mangelnder Differenzierung und wirklich nicht sachgerecht“, unterstrich BDE-Präsident Peter Kurth.

Kurth begrüßte allerdings, dass die Sperrfristen für Komposte möglicherweise kürzer ausfallen werden als bisher vorgesehen. „Damit wird der unbedenklichen Düngung mit Komposten in einem ersten Schritt Rechnung getragen“. Eine sinnvolle Verordnung sollte aber klarstellen, dass Komposte das Grundwasser nicht belasten.

Neuer Entwurf noch diese Woche

Tatsächlich ist belegt, dass Stickstoff in Kompostdüngern größtenteils organisch gebunden vorliegt und gegenüber Wirtschaftsdüngern kaum pflanzenverfügbar ist. Landwirte müssen also für genügend Ertrag neben Kompost ergänzend mit Stickstoff düngen. Stehen Wirtschafts- und Kompostdünger also bald wie geplant auf einer Stufe, dürfte die festgelegte Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr schnell überschritten sein.

Experten glauben, dass Landwirte dann kaum noch Komposte einsetzen würden. Damit würde der wichtigste Absatzmarkt für organische Dünger aus Bioabfallbehandlungsanlagen gefährdet. Ende dieser Woche soll der neue Entwurf zur Düngeverordnung vorgelegt werden.

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