Entsorgung von FCKW in Kühlschränken

Die Deutsche Umwelthilfe hat bei den Umweltministerien der Länder eine Abfrage zur Entsorgung von KCKW in Kühlschränken gemacht. Nur wenige haben geantwortet. Offenbar liegen den anderen keine belastbaren Daten vor.

Scharfe Kritik am Vollzug der Länder


Lediglich fünf Ministerien hätten Zahlen zu den entnommenen FCKW-Mengen aus alten Kühlgeräten geliefert, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Davon seien jedoch nur die Daten von drei Ländern aussagekräftig gewesen. Brandenburg, Bremen, Hamburg gaben an, keine Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten zu besitzen. In Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein würden durchschnittlich 63 Prozent der FCKW ordnungsgemäß aus Kühlgeräten entnommen und entsorgt.

„Es ist ein Skandal, dass zehn Bundesländer keine aussagekräftigen Zahlen zur FCKW-Beseitigung zur Verfügung gestellt haben“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Verband glaubt, dass die tatsächlichen FCKW-Entnahmemengen in Deutschland wie bei früheren Untersuchungen der DUH deutlich unter den aktuell festgestellten 63 Prozent liegen. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik müssen jedoch 90 Prozent der FCKW aus Kühlgeräten entnommen werden.

In Deutschland werden jedes knapp drei Millionen Kühlgeräte entsorgt. Mehr als die Hälfte davon enthält laut DUH noch immer das klimaschädliche Gas FCKW. Dennoch würden viele Umweltministerien keine Zahlen mehr über die entnommenen FCKW-Mengen bei den unteren Vollzugsbehörden abfragen.

„Auf diese Weise werden Probleme ausgesessen, ein funktionierender Vollzug boykottiert und die Klimabelastung durch mangelhafte Kühlgeräteentsorgung billigend in Kauf genommen“, schimpft Resch. Deshalb komme es jetzt darauf an, die Entsorgungsanlagen und den Verbleib der ausrangierten Geräte schärfer zu kontrollieren und einen funktionierenden Vollzug zu gewährleisten. In anderen EU-Staaten, wie Österreich, Luxemburg, Schweden oder Griechenland werden bereits seit vielen Jahren 90 Prozent der FCKW korrekt entsorgt.

Kontrolle nur einmal im Jahr

Die gesetzliche Grundlage für das Kühlgeräterecycling in Deutschland ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese ist jedoch nach Ansicht der DUH für ein sachgerechtes Kühlgeräterecycling nach dem besten Stand der Technik unzureichend. Als problematisch bezeichnet der Verband die nur einmal jährlich ohne Bezug zum Normalbetrieb stattfindende Kontrolle auf Basis der TA Luft. Demnach werde zwar geprüft, ob eine Anlage funktionstüchtig und dicht ist, nicht jedoch, ob die Ergebnisse der Überprüfung plausibel sind und der Betrieb jenseits des Prüfzeitpunktes ordnungsgemäß erfolge.

„Der Anreiz, teuer zu entsorgende Abfälle wie FCKW anderweitig zu beseitigen ist groß, wenn eine Kontrolle nur einmal jährlich erfolgt und die normalen Betriebsbedingungen außer Acht lässt“, kritisiert die DUH. Es müsse über das gesamte Jahr hinweg klar dokumentiert werden, welche Geräte in eine Recyclinganlage Eingang finden und welche Mengen an FCKW tatsächlich entnommen werden. „Nur so sind die Ergebnisse einer Kontrolle auf den Normalbetrieb übertragbar“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH fordert deshalb die gesetzliche Festlegung der DIN Norm 50574, die Stoffstrombilanzen als zentrales Bewertungskriterium für die Funktionstüchtigkeit von Kühlgeräterecyclinganlagen vorschreibt. Zusätzlich müssten klare Vorgaben über die Menge der mindestens aus Kühlgeräten zu entnehmenden FCKW festgelegt werden.

Nach Auffassung des Verbands bietet die Novelle der ElektroG die Möglichkeit, entsprechende gesetzliche Korrekturen vorzunehmen. Die DUH fordert die vier großen Kühlgerätehersteller BSH Bosch/Siemens, Electrolux, Miele und Bauknecht mit Nachdruck auf, den Entsorgungsstandard DIN EN 50574 bereits jetzt umzusetzen.

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